Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft: Eigentlich Werbungskosten, aber …

Lassen sich Ehegatten scheiden, kommt es zum so genannten Versorgungsausgleich. Ziel ist, dass beide Partner mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden (www.deutsche-rentenversicherung.de). Letztlich bedeutet dies aber, dass der Ausgleichsverpflichtete einen Teil seiner Rentenanwartschaft verliert. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und den Satzungen der Versorgungswerke besteht indes zumeist die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften ganz oder teilweise wieder aufzufüllen.

Ob die Wiederauffüllungszahlungen steuerlich unbegrenzt als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben steuerlich abziehbar sind, müsste jüngst der BFH klären. Weiterlesen

Überlange Verfahrensdauer: Keine Entschädigung in Verfahren über Streitwertfestsetzung

Streitigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger können sich zuweilen über Jahre hinziehen. Nicht selten erlebt der Antragsteller das Ende des Verfahrens nicht mehr. Gerade weil es in Rentenfragen um Vermögensansprüche geht, die dringend für die Lebensführung benötigt werden, sollten die Beteiligten gehalten sein, Verfahren schnell zu erledigen. Doch leider ist die Praxis oftmals eine andere, wie folgender Fall zeigt: Weiterlesen

Ein netter Versuch: Aufteilung von Finanzierungskosten

Seit Einführung des Werbungskostenabzugsverbots zum 1.1.2009 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird verständlicherweise versucht Aufwendungen als Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen.

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Was gilt bei der Rückerstattung von RV-Beiträgen an Beamte innerhalb der Wartezeit?

Zuweilen sind Beamte für eine gewisse Zeit zunächst als Angestellte bei ihrem Dienstherrn tätig. Erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb eines gewissen Zeitraums, im Allgemeinen fünf Jahre, können die Beamten eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung gemäß § 210 Abs. 1a SGB VI beantragen.

Für diesen Fall hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die Erstattung von Beiträgen zur Rentenversicherung nach § 210 Abs. 1a SGB VI eine zwar steuerbare, aber steuerfreie Einnahme darstellt. Zudem darf der Sonderausgabenabzug des aktuellen Jahres nicht gemindert werden, es liegt also keine „negative Sonderausgabe“ vor (Urteil vom 14 K 1629/18 E). Das Urteil ist für die Betroffenen höchst erfreulich und stellt zumindest einen Etappensieg dar.

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Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig

Eigentlich blogge ich nur ungerne zum Sozialversicherungsrecht, da es zu diesem Thema sicherlich Autoren mit tieferer Fachkenntnis gibt. An dieser Stelle möchte ich aber dennoch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hinweisen, das ich zwar inhaltlich nachvollziehen kann, bei dem sich mir aber – gerade angesichts des derzeitigen Bundestags-Wahlkampfs – ein Störgefühl einstellt. Weiterlesen