Privates Veräußerungsgeschäft nach der Immobilienschenkung

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde.

Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende. Weiterlesen

Schenkung einer nießbrauchsbelasteten Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch

Im Privatvermögen ist die Übertragung einer Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch ein probates Gestaltungsinstrument der vorweggenommenen Erbfolge. Mit Blick auf das Freibetrags-Management kann es sich dabei auch lohnen, schon früh mit der Planung und Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge zu beginnen.

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