Autor: Christian Herold
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Ich hatte kürzlich in meinen Blog „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen – Gesetzesentwurf übersteigt schlimmste Befürchtungen“ auf den geplanten § 138d AO hingewiesen. Sollte die Vorschrift tatsächlich in der jetzt avisierten oder einer ähnlichen Form Gesetz werden, wird sich die Steuerberaterlandschaft in Deutschland sehr verändern. Ich frage mich nämlich, wie künftig das Zusammenspiel zwischen Steuerberatern funktionieren wird. Beispiel: Ein Steuerberater, der selbst nur über wenig Erfahrung im Umwandlungssteuerrecht verfügt, beauftragt einen Kollegen mit der Verschmelzung zweier GmbHs eines Mandanten. Dabei geht es auch um die optimale Verlustnutzung. Wer trägt denn in diesem Fall die Verantwortung für die korrekte Anzeige nach § 138d...
Wahrscheinlich ist es mir in den vergangenen Wochen wie den meisten Steuerberatern ergangen: Die EU-DSGVO musste umgesetzt werden. Ich habe bei befreundeten Kanzleien einmal nachgefragt, wie hoch sie ihren Arbeitsaufwand für die Umsetzung beziffern würden. Im Schnitt kam man auf etwa fünf Arbeitstage. Da in vielen Kanzleien zusätzlich die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verhinderung der Geldwäsche und zuweilen noch Verfahrensdokumentationen erstellt worden sind, betrug der rein administrative Aufwand für diese drei Tätigkeiten zusammen rund 10 Tage.
In seinem Urteil vom 27.3.2018 (5 K 3718/17 U) hat sich das FG Münster mit der Frage befasst, wann eine als „Gewinnvorab“ bezeichnete Zahlung an einen Gesellschafter einer Personengesellschaft der Umsatzsteuer unterliegt. Im konkreten Fall hat es entschieden, dass ein für die Überlassung von Vieheinheiten geleistetes „Gewinnvorab“ einer KG an ihren Gesellschafter kein umsatzsteuerbares Entgelt darstellt.
Vor einiger Zeit habe im Internet den Beitrag „Wie reiche Familien die Erbschaftsdebatte manipulieren“ von den „Krautreportern“ gelesen (siehe https://krautreporter.de/2101-wie-reiche-familien-die-erbschaftsdebatte-manipulieren). Ich denke, dazu passt das nachfolgend geschilderte Gestaltungsmodell, mittels dessen nach wie vor Milliardenvermögen (fast) schenkungsteuerfrei auf die nachfolgende Generation übergehen sollen. Das Modell soll dem Vernehmen nach schon einige Male durchgeführt worden sein, wobei es vielleicht nicht um Milliarden, aber doch um einige Millionen gegangen sein sollte. Bevor ich das Modell hier ganz kurz vorstelle, möchte ich darauf hinweisen, dass es im Zusammenspiel mit der geplanten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einen sehr merkwürdigen Beigeschmack bekommt, denn dem Gesetzgeber soll das...
Nun liegt er also vor: der erste Entwurf eines Gesetzes zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Ich hatte Gelegenheit, mir den geplanten § 138d AO schon einmal anzuschauen. Leider kann man nur konstatieren: Es wird viel schlimmer als wohl die meisten von uns gedacht haben. Ich habe wenig Hoffnung, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nennenswerte Änderungen ergeben, zumal die Eingaben der Vertreter von Kammern und Verbänden offenbar nur wenig Gehör gefunden haben. Es scheint einfach der politische Wille zu sein, Steuerberater zu Erfüllungsgehilfen der Finanzverwaltung zu degradieren und ihnen eine ihrer Kernkompetenzen, nämlich die Steuergestaltung, zu entziehen.
Nach wie vor geistert das „Gespenst“ der Verfahrensdokumentation umher. Nahrung erhält es unter anderem durch mittlerweile erhältliche Musterverfahrensdokumentationen im Umfang von 80 und noch mehr Seiten. Da schrecken viele Steuerberater und Unternehmer zurück. Nun wird eine Verfahrensdokumentation bei mittelständischen Unternehmen sicherlich einen derartigen Umfang annehmen müssen und die Muster sind hier sehr lobenswert. Bei der Vielzahl der kleineren Unternehmen ist meines Erachtens aber eine checklisten-basierte Verfahrensdokumentation ausreichend, die üblicherweise in einer Stunde erstellt werden kann. Der typische Fall: Ein Handwerksbetrieb verfügt über ein Auftragsverwaltungs- bzw. Fakturierungsprogramm. Den „Schreibkram“ erledigen eine Bürokraft bzw. der Betriebsinhaber und/oder dessen Ehefrau selbst. Um die...
In der Praxis sind die Fälle relativ häufig anzutreffen, in denen ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Eintritt des Pensionsalters noch weiter tätig sein möchte. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und inwieweit dann das Ruhegehalt neben den aktiven Bezügen gezahlt werden darf. Insoweit gelten nach wie vor das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 (IV C 6 – S 2176/074/10006, BStBl 2017 I S. 1293) und das BFH-Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl 2015 II S. 413): „In der Auszahlungsphase der Pension führt die parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – sowohl bei einem beherrschenden als auch bei einem nicht beherrschenden –...
Am 31.12.2018 läuft eine Regelung beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag aus, die derzeit noch in § 32 Abs. 5 EStG enthalten ist: Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2011 den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hatte, verlängert sich die Bezugsdauer für das Kindergeld bzw. den steuerlichen Kinderfreibetrag über das 25. Lebensjahr hinaus, und zwar um die Dauer des damals geleisteten Dienstes. Da in dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestand, wird die Dienstzeit nun quasi drangehängt (§ 52 Abs. 32 Satz 2 EStG; § 20 Abs. 9 BKKG).
Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 (Beschluss vom 25.4.2018, IX B 21/18). Der soeben bekanntgewordene Beschluss, der zunächst nur zu einem AdV-Verfahren ergangen ist, dürfte die Finanzverwaltung überhaupt nicht erfreuen. Bemerkenswert ist dabei nicht die Entscheidung als solche, sondern vielmehr ihre Begründung, denn diese lässt erahnen, dass das Ende der (viel zu) hohen Nachzahlungszinsen eingeleitet worden ist.
Wer meine Blog-Beiträge regelmäßig liest, weiß, dass ich unter der Rubrik „Aufreger des Monats“ häufiger FG-Urteile kritisiere. Mir geht es nicht in erster Linie um die Entscheidungen als solche, sondern vielmehr um ihr „Zustandekommen“. Da werden Beweisanträge abgeschmettert, einschlägige andere Entscheidungen ignoriert, Revisionen nicht zugelassen oder schlafende Richter „geschützt.“ Auch heute möchte ich eine Entscheidung vorstellen, die in der Sache wohl korrekt ist, bei dem mich die Wortwahl aber ärgert. Es geht um die Frage, ob Kosten für ein Privatgutachten im FG-Prozess erstattungsfähig sind (FG Hamburg, Beschluss vom 22.1.2018, 4 K 84/17). Um es vorweg zu nehmen: Sie können nur ganz...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 5. November 2025
Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige wichtige Änderung beachten
-
Dr. Carola Rinker 4. November 2025
Was eine Prüfungseinleitung wirklich bedeutet – und warum Anleger nicht gleich in Panik geraten sollten
-
Christian Herold 3. November 2025
Sind Straßenausbaubeiträge eine außergewöhnliche Belastung?
-
Christian Herold 31. Oktober 2025
Wöchentliche Fahrten eines Berufskraftfahrers zum Betriebssitz - Pendlerpauschale oder Reisekosten?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 30. Oktober 2025
Vom Kabinett beschlossen: Mindestlohn steigt ab 1.1.2026!
NEUESTE KOMMENTARE
02.10.2025 von Jens Braun
Gibt es in der Gastronomie ab sofort nur noch Mehrzweck-Gutscheine?
01.10.2025 von Ava
Bundeskabinett beschließt mehr Verbraucherschutz bei Online-Verträgen
08.10.2025 von [Rw]
Richtsatzsammlung: Datenmaterial ist laut BFH nicht repräsentativ genug