Autor: Christian Herold
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In den FAQ zur Energiepreispauschale heißt es derzeit: „Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung oder einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erzielen und im gesamten Jahr 2022 keine weiteren anspruchsberechtigenden Einkünfte haben, gehört die EPP nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html) Damit können Minijobber, die nicht noch zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und die auch keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit beziehen, davon ausgehen, dass sie ihre Energiepreispauschale „brutto für netto“ kassieren. Aber: Es dürfte viele Rentner geben, die
Mit dem „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ wurde festgelegt, dass auch Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten sollen. Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die FAQ des BAMS sahen für die Bezieher einer Waisenrente (Hinterbliebenenrente) in der ursprünglichen Fassung folgende Einschränkung vor: Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die...
Unternehmen mit steuerfreien „Grundstücksumsätzen“ steht bekanntermaßen kein Vorsteuerabzug zu. Seit Jahr und Tag versuchen Steuerpflichtige daher, diesem misslichen Umstand durch mehr oder weniger geeignete Gestaltungen entgegenzutreten. Sprich: Sie möchten den Vorsteuerabzug gerne auf Umwegen erreichen. Hoffnung versprach hier insoweit folgender Gedanke: Eine Holding erbringt umsatzsteuerpflichtige Verwaltungsdienstleistungen an ihre „Tochter-Grundstücksgesellschaften“ und ist somit grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn erst einmal eine generelle Vorsteuerabzugsberechtigung eröffnet ist, könnten in einem zweiten Schritt bestimmte Eingangsleistungen, die normalerweise die Tochtergesellschaften selbst bezogen hätten, zunächst von der Holding in Auftrag gegeben und dann den Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Doch der EuGH hat...
Für die Nutzung eines Firmen-Pkw, der sich im Betriebsvermögen befindet, ist grundsätzlich die 1%-Regelung zur Versteuerung der – tatsächlichen oder unterstellten – Privatnutzung anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt worden ist. Die Finanzverwaltung kann sich u.a. auf den Beschluss des BFH vom 13.12.2011 (VIII B 82/11) berufen, wonach der “Beweis des ersten Anscheins” für eine Privatnutzung eines Fahrzeugs spreche. Wie immer bei derartigen Formulierungen streiten Fiskus und Steuerzahler darüber, wann ein erster Anschein vorliegt bzw. wie dieser erschüttert werden kann. Diesbezüglich sei zunächst auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 20.3.2019 (9 K 125/18) hingewiesen, wonach eine Privatnutzung für einen VW...
Mein Beitrag „Photovoltaikanlagen: Bedeutende steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2023 geplant“ hat anscheinend sehr viel Aufmerksamkeit erlangt – dafür sprechen die zahlreichen Kommentare und Fragen, die hierzu eingegangen sind. Die zum Teil sehr konkreten und individuellen Fragestellungen lassen sich hier im Blog nicht beantworten. Ich möchte aber nochmal ein paar Aspekte aufgreifen, die sich durch die Reaktionen ergeben haben. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich einige Fragen bereits in dem Beitrag “ Photovoltaikanlagen: Was gilt bei Auftragserteilung bereits in 2022?“ und schon vor einiger Zeit in dem Beitrag „Billigkeitsregelung für kleine PV-Anlagen: BMF äußert sich zu IAB“ behandelt habe....
„Teilbetrieb oder kein Teilbetrieb? Das ist hier die Frage.“ So habe ich vor einiger Zeit einen Blog-Beitrag betitelt und dabei unter anderem einige Urteile vorgestellt, in denen es darum ging, ob Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen als eigenständige (Teil-)Betriebe gelten können. Zur Erinnerung: Das FG Nürnberg hat einen Elektromeisterbetrieb und den Betrieb einer Windkraftanlage nicht als einheitlichen Gewerbebetrieb angesehen, da die Windkraftanlage an einem anderen Ort betrieben worden ist. Daher wurde der Ansatz eines Investitionsabzugsbetrages für die Windkraftanlage beim Elektromeisterbetrieb versagt (Urteil vom 7.10.2015, 3 K 1631/14). Der BFH hat in dem Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Zeitungen, Tabakwaren, Bücher und ähnlichem und...
In der Krise eines Unternehmens begehen Inhaber und Geschäftsführer oft fatale steuerliche Fehler, die später zu einer persönlichen Haftung führen. Das betrifft insbesondere die – nicht abgeführte – Lohnsteuer. Der Hinweis, dass doch eigentlich die Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer sind, hilft nicht weiter, denn der Arbeitgeber haftet für die Steuer nach § 42d EStG. Auch die Geschäftsführer einer GmbH haften bei pflichtwidrigem Handeln persönlich, da sie die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllen müssen. Darf ein GmbH-Geschäftsführer die Steuer, für die er haftet, wenigstens als Werbungskosten in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen?
Der Finanzverwaltung reicht es manchmal nicht, sich mit den per Gesetz oder Verordnung vorgesehen Außenprüfungen zu begnügen, also den Betriebs-, Umsatzsteuersonder- und Lohnsteueraußenprüfungen und den Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschauen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen bedient sie sich darüber hinaus des so genannten Flankenschutzes. Danach sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt, bei Steuerpflichtigen ohne Vorankündigung anzuklingeln, um diese beispielsweise zu bitten, einen Blick in das geltend gemachte Arbeitszimmer werfen zu dürfen. Soeben hat der BFH entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung im Rahmen des Flankenschutzes rechtswidrig ist, wenn nicht ein „einfacher“ Sachbearbeiter des Veranlagungsbezirks beim Steuerpflichtigen klingelt, sondern ein Steuerfahnder, auch wenn dieser darauf hinweist, dass...
Eine Betriebsprüfung sorgt bei den meisten Unternehmern für Unbehagen. Immerhin werden Klein- und Kleinstbetriebe eher selten geprüft. Und Anschlussprüfungen sind bei diesen Betrieben noch seltener, es sei denn, es gibt einen bestimmten Anlass, etwa Ungereimtheiten in der Buchführung, die so gravierend sind, dass ein zweiter Besuch des Prüfers aus Sicht der Finanzbehörde sinnvoll erscheint. Manch Unternehmer muss eine Anschlussprüfung aber ohne offensichtlichen Anlass erdulden. Zumindest erschließt sich ihm selbst dieser Anlass nicht. Und so wird hin und wieder versucht, die Prüfungsanordnung anzufechten. Doch es dürfte wohl nur sehr seltene Fälle geben, in denen eine Anfechtung der Prüfungsanordnung von Erfolg gekrönt...
Bis zum Herbst 2009 hätte die Aussage, dass eine Religionslehrerin die Kosten ihrer Studienreise nach Israel nicht absetzen kann, vielerorts für Zustimmung gesorgt. So war die Rechtslage damals halt: Die private Mitveranlassung einer Reise, und davon konnte man bei Studienreisen oft ausgehen, führte zum kompletten Nichtabzug der Kosten. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ließ grüßen. Doch dann kam der Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672), der für Aufsehen sorgte: Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und...
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