Autor: Christian Herold

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5. Juni 2019

Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden.

5. Juni 2019

In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden.

5. Juni 2019

In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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5. Juni 2019

In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

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Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

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Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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5. Juni 2019

Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden.

5. Juni 2019

In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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Autor: Christian Herold

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5. Juni 2019

Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden.

5. Juni 2019

In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden.

5. Juni 2019

In der vergangenen Woche hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht wichtige Urteile zum Thema „Freie Mitarbeit von Honorarärzten in Krankenhäusern“ fällen wird. Die Entscheidungen liegen nun vor und dürften wohl nicht nur die betroffenen Ärzte und Krankenhäuser aufschrecken lassen, sondern allgemein viele „Freelancer.“ Der Einfachheit halber gebe ich hier zunächst die Pressemeldung des Bundessozialgerichts wieder:

4. Juni 2019

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer gegeben sein. Die Angabe der Anschrift, des Namens und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers soll es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH einem Unternehmer den Vorsteuerabzug versagt, weil er offenbar einem Bekannten „blind vertraut“ hat und sich letztlich herausstellte, dass Lieferanten und Rechnungsaussteller nicht übereinstimmten (BFH-Urteil vom 14.2.2019, V R 47/16, NWB OAAAH-15429).

3. Juni 2019

Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712).

30. Mai 2019

Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...

24. Mai 2019

Zinserträge unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Die Erträge unterliegen beim Empfänger jedoch dem persönlichen Steuersatz, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die Zahlungen steuermindernd geltend machen kann, z.B. als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG). Das Gesagte gilt insbesondere bei der Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie.

23. Mai 2019

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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