Autor: Christoph Iser

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19. Februar 2019

Da nicht einmal die ans Finanzamt zu zahlenden Nachzahlungszinsen steuermindernd berücksichtigt werden können, sollte es schon sehr wundern, wenn Schuldzinsen für ein aufgenommenes Darlehen, welches zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung diente, steuermindernd berücksichtigt werden können. Tatsächlich ist dies jedoch in bestimmten Fällen sogar möglich.

28. Januar 2019

Was sich eher abstrus anhört, ist gar nicht so weit hergeholt wie eine Fach-Info der Finanzbehörde Hamburg (Nr. 1/2018) zeigt. Daraus ist zu entnehmen, dass die Tätigkeit als Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich als gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 EStG eingeordnet werden kann.

24. Januar 2019

Anderes ausgedrückt: Ist wirklich eine Abschussrechnung (über ggfs. 0 €) notwendig? Tatsächlich wird diese Frage wohl aus umsatzsteuerlicher Sicht mit ja zu beantworten sein. So hat beispielsweise das FG Köln in einer Entscheidung v. 12.11.2007 (Az: 14 K 781/04) den Vorsteuerabzug versagt, weil eine Schlussrechnung fehlte in der der Leistungsgegenstand genauer hätte konkretisiert werden müssen. Ebenso stellt sich mangels Schlussrechnung die Frage, ob das Gesamtentgelt für die Leistung überhaupt korrekt ausgewiesen ist.

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28. Januar 2019

Was sich eher abstrus anhört, ist gar nicht so weit hergeholt wie eine Fach-Info der Finanzbehörde Hamburg (Nr. 1/2018) zeigt. Daraus ist zu entnehmen, dass die Tätigkeit als Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich als gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 EStG eingeordnet werden kann.

24. Januar 2019

Anderes ausgedrückt: Ist wirklich eine Abschussrechnung (über ggfs. 0 €) notwendig? Tatsächlich wird diese Frage wohl aus umsatzsteuerlicher Sicht mit ja zu beantworten sein. So hat beispielsweise das FG Köln in einer Entscheidung v. 12.11.2007 (Az: 14 K 781/04) den Vorsteuerabzug versagt, weil eine Schlussrechnung fehlte in der der Leistungsgegenstand genauer hätte konkretisiert werden müssen. Ebenso stellt sich mangels Schlussrechnung die Frage, ob das Gesamtentgelt für die Leistung überhaupt korrekt ausgewiesen ist.

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Anderes ausgedrückt: Ist wirklich eine Abschussrechnung (über ggfs. 0 €) notwendig? Tatsächlich wird diese Frage wohl aus umsatzsteuerlicher Sicht mit ja zu beantworten sein. So hat beispielsweise das FG Köln in einer Entscheidung v. 12.11.2007 (Az: 14 K 781/04) den Vorsteuerabzug versagt, weil eine Schlussrechnung fehlte in der der Leistungsgegenstand genauer hätte konkretisiert werden müssen. Ebenso stellt sich mangels Schlussrechnung die Frage, ob das Gesamtentgelt für die Leistung überhaupt korrekt ausgewiesen ist.

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Was sich eher abstrus anhört, ist gar nicht so weit hergeholt wie eine Fach-Info der Finanzbehörde Hamburg (Nr. 1/2018) zeigt. Daraus ist zu entnehmen, dass die Tätigkeit als Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich als gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 EStG eingeordnet werden kann.

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Anderes ausgedrückt: Ist wirklich eine Abschussrechnung (über ggfs. 0 €) notwendig? Tatsächlich wird diese Frage wohl aus umsatzsteuerlicher Sicht mit ja zu beantworten sein. So hat beispielsweise das FG Köln in einer Entscheidung v. 12.11.2007 (Az: 14 K 781/04) den Vorsteuerabzug versagt, weil eine Schlussrechnung fehlte in der der Leistungsgegenstand genauer hätte konkretisiert werden müssen. Ebenso stellt sich mangels Schlussrechnung die Frage, ob das Gesamtentgelt für die Leistung überhaupt korrekt ausgewiesen ist.

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