Autor: Christoph Iser
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Da nicht einmal die ans Finanzamt zu zahlenden Nachzahlungszinsen steuermindernd berücksichtigt werden können, sollte es schon sehr wundern, wenn Schuldzinsen für ein aufgenommenes Darlehen, welches zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung diente, steuermindernd berücksichtigt werden können. Tatsächlich ist dies jedoch in bestimmten Fällen sogar möglich.
Mit Blick auf das Kindergeld ist eine sogenannte mehraktige Ausbildungsmaßnahme immer wieder ein Streitpunkt mit den Familienkassen. Aktuell mussten diese jedoch in der erstinstanzlichen Rechtsprechung auch einige Niederlagen einstecken. Dennoch bemühen sie weiterhin den BFH, weshalb uns die Thematik wohl noch ein bisschen begleiten wird.
Tatsächlich kommt es vor, dass Aktien schlicht wertlos verfallen und schließlich von der depotführenden Bank ersatzlos ausgebucht werden. Nach dem logischen Menschenverständnis sollte in solchen Fällen ein Verlust aus Kapitalvermögen in Höhe der Anschaffungskosten der Aktien vorliegen. Dies sieht der Fiskus jedoch anders.
Jedes Jahr zeigt sich die Oberfinanzdirektion NRW vorbildlich und veröffentlicht die zentralen Prüffelder sowie die dezentralen Prüffelder der einzelnen Finanzämter.
Die Aufnahme vertraglicher Rückforderungsrechte im Notarvertrag bietet dem Übergeber die Möglichkeit, Risiken, die mit der vorweggenommenen Erbfolge einhergehen, zu minimieren. Insbesondere da grundsätzlich Unwägbarkeit gegeben sind, sollte auf ein entsprechendes steuerlich motiviertes Rückforderungsrecht im Notarvertrag nicht verzichtet werden.
An dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren. In diesem Monat geht es um das private Veräußerungsgeschäft, die Frage ob Abgeltungsteuer oder doch die tarifliche Einkommensteuer zum Zuge kommt und ob auch Handwerkerleistungen in der Werkstatt des Handwerkers zu einer Steuerermäßigung führen können.
Sofern eine Immobilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird, liegt grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Voraussetzung ist jedoch, dass auch tatsächlich eine Veräußerung stattgefunden hat.
Was sich eher abstrus anhört, ist gar nicht so weit hergeholt wie eine Fach-Info der Finanzbehörde Hamburg (Nr. 1/2018) zeigt. Daraus ist zu entnehmen, dass die Tätigkeit als Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich als gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 EStG eingeordnet werden kann.
Anderes ausgedrückt: Ist wirklich eine Abschussrechnung (über ggfs. 0 €) notwendig? Tatsächlich wird diese Frage wohl aus umsatzsteuerlicher Sicht mit ja zu beantworten sein. So hat beispielsweise das FG Köln in einer Entscheidung v. 12.11.2007 (Az: 14 K 781/04) den Vorsteuerabzug versagt, weil eine Schlussrechnung fehlte in der der Leistungsgegenstand genauer hätte konkretisiert werden müssen. Ebenso stellt sich mangels Schlussrechnung die Frage, ob das Gesamtentgelt für die Leistung überhaupt korrekt ausgewiesen ist.
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist der Erwerb des Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 10. April 2026
Wenn Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen zusammentreffen
-
Dr. Carola Rinker 9. April 2026
BaFin prüft – und jetzt? Was eine Anlassprüfung wirklich bedeutet
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 9. April 2026
Guter (Rechts-)Rat ist teuer – aber anwaltliche Vergütungsvereinbarungen haben auch Grenzen!
-
Dr. Carola Rinker 8. April 2026
Serie: Was aktuelle Gerichtsverfahren über Bilanzmanipulation lehren – Teil 1
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 7. April 2026
Bundeskabinett bringt neue Haftungsregeln für E-Scooter auf den Weg
NEUESTE KOMMENTARE
19.03.2026 von Christian Herold
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15-Prozent-Grenze gilt nur für Aufwendungen „nach“ Erwerb
19.03.2026 von Christian Herold
Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
03.04.2026 von Rolfgerhard Puhlmann
Diskussion um eine Übergewinn-Steuer: Der richtige Weg oder kontraproduktiv?