Autor: Christoph Iser
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Erst im November berichtete ich über ein mögliches Passivierungsverbot beim Rangrücktritt und erläuterte im Beitrag „Passivierungsverbot beim Rangrücktritt beachten“, wie dieses verhindert werden kann.
An dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren. In diesem Monat geht es einmal um die Anwendung der Änderungsvorschriften, die Frage des Vorsteuerabzug bei einer Funktionsholding und ob die Kfz-Kostendeckelung tatsächlich auf 100% der Kosten anzuwenden ist.
Im Urteilsfall hielt sich ein Kind in Begleitung seiner Mutter mehrere Jahre zwecks Schulbesuches im Ausland auf. Dieser Drittlandsaufenthalt wurde lediglich durch die dreimonatigen Sommerferien unterbrochen, in dem das Kind sich mit seiner Mutter wieder in Deutschland aufhielt. Aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 4.7.2018 (Az: 3 K 3220/17) erhält das Kind jedoch sein inländischen Wohnsitz bei.
Nach Meinung der Finanzverwaltung führt bereits die Gutschrift auf einem Zeitwertkonto bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ der Körperschaft bestellt sind zum Zufluss von Arbeitslohn. So die Verwaltungsauffassung im BMF-Schreiben vom 17.6.2009.
Bei der Grunderwerbsteuer gewinnen die interpolierenden Betrachtungsweisen, nicht zuletzt mit dem Blick auf die hohen Steuersätze, eine erhebliche Bedeutung. Leider ist dabei immer noch eine gewisse Rechtsunsicherheit gegeben.
Rechtsanwälte und Steuerberater können eine Krankheit nicht als Wiedereinsetzungsgrund benennen, wenn mit einer entsprechenden Erkrankung gegebenenfalls zu rechnen ist.
Mit Hinblick auf den Schlüssel, mit dem die Vorsteuer aufzuteilen ist, gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt. Ein aktuell anhängiges Verfahren sowie eine erste Entscheidung des BFH zeigen jedoch, dass hier neue Wege beschritten werden.
Mit Urteil vom 13.3.2018 (Az: IX R 35/16) hat der BFH zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen vereinbarten Vorab-Gewinnverteilungsbeschlusses positiv Stellung bezogen.
Auch zum Jahresabschluss an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren, die aktuell beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Dabei geht es um die Frage was schon alles ein schlichter Antrag auf Änderung ist, wie umsatzsteuerrechtlich die Leistungen einer Holding zu bewerten sind und ob noch eine offenbare Unrichtigkeit gegeben ist oder nicht.
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.4.2017 (Az: 4 K 1652/16 Erb) entschieden, dass auch ein Diebstahl von Geld zugunsten Dritter Schenkungsteuer beim Empfänger des Geldes auslösen kann. Ob dies haltbar ist, ist m. E. jedoch zweifelhaft.
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