Autor: Dr. Carola Rinker
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Seit der Bilanzskandal-Welle Anfang der 2000er Jahre haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung weiterer Fälle deutlich verschärft. Für die Aktionäre wurden beispielsweise die Mitwirkungsbefugnisse bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ausgeweitet. Ferner wurden die Informations- und Auskunftsrechte von Aktionären gestärkt. Ausweitung der Mitwirkungsbefugnisse der Aktionäre Der Umfang zustimmungspflichtiger Maßnahmen wurde ausgeweitet. So müssen beispielsweise nicht nur ein Börsengang, sondern auch ein freiwilliges Delisting in der Hauptversammlung von den Aktionären genehmigt werden. Auch wenn die Mitwirkungsbefugnisse durch einige Urteile in der Vergangenheit ausgeweitet wurden, besteht jedoch immer noch Handlungsbedarf.
Nach knapp zwei Jahrzehnten naht das Ende – Film ab Montagmorgen. Der Tag beginnt mit Zeitunglesen. Flowtex ist eines der Themen in der heutigen Ausgabe der Badischen Zeitung. Auf diese News im Wirtschaftsteil haben die Investoren viele Jahre gewartet. – um genau zu sein seit April 2000, als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Gläubiger erhalten nun einen Teil ihrer Forderungen vom Skandalunternehmen Flowtex zurück. Von 1,2 Milliarden € haben die Gläubiger 35 Mio. € in 2005 erhalten, nun kommen nochmal 30 Mio. € hinzu (=5 %).
Weiterbildungen sind wichtig, auch für Aufsichtsräte. So sehen dies auch die DAX-Unternehmen. Allerdings lässt die Teilnahme an Fortbildungen derzeit noch zu wünschen übrig. Doch woran liegt es? Schauen wir genauer hin. Die Hochschule Landshut hat 2017 eine Aufsichtsratsstudie durchgeführt. Befragt wurden alle Vorstände und Aufsichtsräte der Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX sowie TexDAX – also den absoluten Profis unter den Aufsichtsräten, sozusagen die oberste Liga, wie man im Fußball sagen würde. Thema war nicht alleine die Weiterbildung von Aufsichtsräten, sondern die Qualität der Aufsichtsräte.
Beim Fälschen von Bilanzen gibt es zwei „Möglichkeiten“: Der Gewinn soll nach oben oder nach unten gepusht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die legalen Möglichkeiten der Bilanzkosmetik überschritten. Warum ärmer, warum reicher rechnen? Betrachten wir die Motive dafür genauer.
Mittlerweile wurden die ehemaligen Vorstände von Steinhoff im südafrikanischen Parlament zur Anhörung vorgeladen. Einsicht oder Reue? Fehlanzeige. Die beiden Vorstände Markus Jooste und Ben La Grange sehen sich nicht als die Schwarzen Peter. Nach Ansicht von Markus Jooste sind die Wirtschaftsprüfer, frühere Geschäftspartner sowie die Kollegen Schuld. Vielleicht auch noch die Aktionäre und die Aufsichtsräte? Komplexes Firmenkonstrukt und interne Kontrollen Hatten die beiden Vorstände am Ende über das komplexe Firmenkonstrukt selbst keinen Überblick mehr? Im Zuge der heutigen Compliance und dem ganzen Getue müsste doch ein Vorstand spätestens bei Aufkommen von Gerüchten über Unregelmäßigkeiten bei den Zahlen Interesse einer vorerst...
Krise ist derzeit kein Begriff, der sich oft in der Presse findet. Zumindest nicht in Bezug auf das Thema Wirtschaftskrise. Unternehmenskrisen wie beispielsweise bei Steinhoff durch die aufgedeckten Bilanzmanipulationen hingegen schon. Da lohnt sich der Blick über den Tellerrand zu unseren Nachbarn – den Schweizern.
Der neueste Bilanzskandal trägt den Namen Steinhoff. Gab es Warnzeichen? Gibt es Umstände, die auf einen möglichen Skandal hinweisen? Die Fälle der Vergangenheit zeigen: Es gibt einige Ähnlichkeiten, denn einige Umstände weisen bei den Skandalen Parallelen auf. Doch nun zu den Warnsignalen im Einzelnen:
Sommerloch. Die Hauptversammlungs-Saison 2018 ist vorbei. Der nächste Stoß an Quartalsberichten kommt im Oktober – noch. Trump will dies nämlich in den USA ändern. Sollte dies auch in Deutschland überlegt werden? Denken wir darüber nach. Die Quartalshetze wurde in den letzten Jahren zunehmend kritisiert. Kurzfristiges Gewinn- und Renditestreben, langfristig wichtige Investitionen wurden mitunter vernachlässigt. Onkel Trump hat dafür eine Lösung: Die Quartalsberichte einfach abschaffen. Derzeit lässt er dies von der SEC, der amerikanischen Börsenaufsicht, prüfen. Wozu braucht es denn eigentlich die Quartalsberichte?
Der neue Bestätigungsvermerk – einer der Themen der Reform der Abschlussprüfung neben der Rotationspflicht. Er soll detailliertere Informationen liefern als der bisherige Bestätigungsvermerk, der in den meisten Fällen immer der gleiche Standardtext mit nahezu keinen detaillieren Angaben war. Der Key Audit Matter (KAM), wie der neue Bestätigungsvermerk auch genannt wird, soll präzisere Informationen liefern. So soll beispielsweise über die wichtigsten Sachverhalte der Abschlussprüfung berichtet werden. Dies können beispielsweise bedeutsame Geschäftsvorfälle des vergangenen Geschäftsjahres sein. Bei Volkswagen ist dies z.B. der Abgasskandal, der im Geschäftsbericht 2017 als „Dieselthematik“ bezeichnet wird. Eine Betrachtung der Geschäftsberichte 2017 zeigt, dass bei vielen Unternehmen zu...
Zu Beginn der 2000er Jahre häuften sich die großen Bilanzskandale. Aus Expertensicht muss dies eine sehr spannende Zeit gewesen sein. Enron, Parmalat, Flowtex und Co. und der Untergang von Artur Andersen. Aus Big5 wurden Big4. Leider war ich damals noch zu jung, um dies „live“ mitzuerleben. In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich viel getan. Seit dem Enron-Skandal ist es nicht mehr zulässig, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gleichzeitig prüfungsnahe Dienstleistungen erbringt und den Abschluss dann anschließend prüft. Dies war bei Enron der Fall gewesen: Beratung zur „kreativen“ Buchführung und anschließend die Bestätigung des Abschlusses. Sarbanes-Oxley-Act, Corporate Governance und Co. kamen seither...
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