Autor: Dr. Carola Rinker
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Seit mehreren Jahren kennen die Zinsen nur einen Weg: (steil) nach unten. Es ist schon eine Weile her, dass die Zinssprünge nach unten relativ groß waren. Viel Spielraum nach unten bleibt den Banken nicht mehr. Was für Immobilienkäufer bei der Aufnahme eines Bankdarlehens möglicherweise ein Segen sein mag – wobei auch hier Gefahren lauern! – ist für die Altersvorsorge ein Graus.
Vor wenigen Jahren wurde zu den bestehenden Größenklassen für Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) die sog. Kleinst-Kapitalgesellschaft eingeführt. Kleinst-Kapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreiten (§ 267 a HGB): 350.000 EUR Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB) 700.000 EUR Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 14. August 2026
Update: Frühstartrente im parlamentarischen Verfahren – Was der Frühstart wirklich bringt
-
Christian Herold 14. August 2026
Gewinne als Pensionär können vorige Verluste aus Nebentätigkeit "ausgleichen"
-
Roland Nonnenmacher 13. August 2026
Rechtsformneutralität adé?
-
Christian Herold 12. August 2026
Ausbildungsunterbrechung während Corona-Pandemie – BFH-Richter sind streng
-
Dr. Carola Rinker 12. August 2026
Bilanzkosmetik 2.0: Die neuen Spielräume im Nachhaltigkeitsbericht
NEUESTE KOMMENTARE
30.07.2026 von Gregor du Moulin/ Häner & Partner PartG mbB
17.07.2026 von Christian Eppelt
01.08.2026 von Roland Nonnenmacher
Mein 4-Schritte-Plan zur Abschaffung der Gewerbesteuer