Autor: Lutz Ritter
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Die Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG ist der Versuch des Gesetzgebers, den Dualismus der Unternehmensbesteuerung ein Stück weit anzugleichen. Als mit der Unternehmensteuerreform 2008 der Körperschaftsteuersatz erneut gesenkt wurde, sah man sich gezwungen auch für Personenunternehmen eine Tarifoptimierung vorzunehmen, um Einzelunternehmer sowie Mitunternehmer ähnlich gleich zu belasten wie Kapitalgesellschaften. Im Wesentlichen funktioniert die Thesaurierungsbesteuerung so: Nicht entnommene Gewinne werden auf Antrag mit einem Steuersatz von 28,25 Prozent besteuert und als nachversteuerungspflichtiger Betrag gesondert festhalten. Wird der nicht entnommene (thesaurierte) Gewinn in späteren Jahren entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 Prozent. In Fällen, in denen sich der Unternehmer für eine Nachfolge...
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Weitere Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber Unternehmer ist und das erworbene Unternehmen fortführt. Der Fall Unternehmer A betreibt auf eigenem Grundstück ein Hotel. Er entschließt sich, das Unternehmen fortan in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG auszuüben, will jedoch das...
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland über 2 Mio. Einzelunternehmen. Jeder Unternehmer hat natürlich das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Doch Verluste gehören eben leider auch zum Unternehmertum. So ärgerlich diese auch sein mögen, werden Verluste immerhin steuerlich berücksichtigt und münden zumindest in einem Verlustvortrag nach § 10d EStG für die „besseren Jahre“. Verstirbt der Unternehmer jedoch, kommt es neben der persönlichen auch zu einer steuerlichen Tragödie. Denn nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl 2008 II S. 608) kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG...
Dunkle Keller, flackernde Bildschirme und sich stapelnde Pizza-Kartons: das ist eine schon oft gehörte Assoziation, wenn es um Computerspiele und „Zocken“ geht. Aber dieses Bild hat schon lange seine Berechtigung verloren, besonders wenn es um E-Sport geht. E-Sport ist ein noch recht junges Geschäftsfeld, doch bereits heute milliardenschwer. Wussten Sie bspw., dass beim letzten Dota 2-Turnier rund 25 Millionen US-Dollar Preisgelder ausgegeben wurden? Grund genug, mal einen steuerrechtlichen Blick in die elektronische Sportwelt zu werfen.
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