Illegales Mining im Unternehmen und potenzielle steuerliche Relevanz

Kryptowährungen haben nach wie vor eine hohe Anziehungskraft. Dies dürfte zum einen daran liegen, dass für viele die Anziehungskraft in dem nebulös erscheinenden Umfeld liegt. Zum anderen wecken die zum Teil immensen Kurssteigerungen sowie -schwankungen das Interesse und die Hoffnung auf schnelle Gewinne. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, wenn neben dem klassischen Trading auch das sog. Mining betrieben wird, um an dem Hype der Kryptowährungen mitzuverdienen.

Bekanntermaßen bedarf jedoch das Mining, insbesondere das Proof-of-Work-Verfahren, wie dies bei der Erzeugung von Bitcoins zur Anwendung gelangt, erhebliche Ressourcen – und zwar in Form von Rechenleistung und Energie. Ausgehend davon sehen sich Unternehmen mit Fällen konfrontiert, in welchen Mitarbeiter offenkundig Mining mit Verwendung der Unternehmensressourcen betreiben. Weiterlesen

FG Köln bestätigt Steuerpflicht beim Handel mit Kryptowährungen

Mit dem Urteil vom 25. November 2021 bestätigt das FG Köln (14 K 1178/20) die bereits vom FG Berlin-Brandenburg (und vom FG Baden-Württemberg vertretene Ansicht), dass der Handel mit Kryptowährungen ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen kann, Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter anzusehen sind und kein strukturelles Vollzugsdefizit gegeben ist, welches einer Besteuerung entgegen stehen könnte.

Damit scheint sich – entgegen dem Beschluss des FG Nürnberg vom 8. April 2020– eine klare finanzgerichtliche Meinung zur Besteuerung von Kryptowährungen herauszustellen: der Handelt mit Kryptowährungen ist im privaten Bereich steuerlich relevant! Angesichts dessen ist ferner zu konstatieren, dass hiermit auch der Vorstellung des BMF gefolgt wird, welches im Entwurfsschreiben vom 17. Juni 2021 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token die gleiche Sichtweise vertritt. (Hinweis: das finale BMF-Schreiben ist bislang noch nicht in Sicht). Weiterlesen

Die Einlagelösung naht – und damit eine drohende Steuerbelastung?!

Neben dem viel in der Literatur diskutierten Körperschaftsteuer-Optionsmodell wurde im Rahmen des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes (KöMoG) auch die sog. „Einlagelösung“ verabschiedet. Dadurch findet eine Abkehr von dem bisherigen System der Ausgleichspostenmethode, die erst mit dem JStG 2008 gesetzlich kodifiziert wurde, statt.

Die Neuregelung gilt erstmals für die Minder- und Mehrabführungen, die nach Ablauf des 31. Dezember 2021 erfolgen. Für diesen Zeitpunkt ist auf das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft abzustellen. Die meisten Unternehmen dürften damit in der Regel ab 2022 mit der Neuregelung und den Auswirkungen und Details konfrontiert sein – bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2021/2022 ebenfalls in 2022 (nicht in 2023).

Gleichwohl sollte bereits jetzt eine Analyse der Höhe der bestehenden aktiven und passiven Ausgleichsposten sowie der Höhe der Beteiligungsbuchwerte erfolgen, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen! Weiterlesen

Der langersehnte Entwurf des BMF-Schreibens zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token ist da – ein Paukenschlag? (Teil 2)

Nach dem im ersten Teil das Mining, der Trading-Umfang und die Frage der Gewerblichkeit sowie das anzuwendende Verbrauchsfolgeverfahren behandelt wurde, widmen sich die nachfolgenden Ausführungen des zweiten Teils der Frage, wie sich das BMF zur Besteuerung von Einkünften im Zusammenhang mit Forks, Lending-Sachverhalten und Airdrops positioniert. Weiterlesen

Der langersehnte Entwurf des BMF-Schreibens zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token ist da – ein Paukenschlag? (Teil 1)

Mit dem am 17. Juni 2021 veröffentlichten Entwurf eines BMF-Schreibens offenbart das BMF seine Ansichten zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen) und von Token. Ob das Schreiben ein Paukenschlag ist, sei dem Empfinden des geneigten Lesers überlassen. Gleichwohl lässt der Entwurf erkennen, dass das BMF den Versuch unternimmt, (fast) jegliche Art und Weise der Betätigung in dem Umfeld der Kryptowährungen und der daraus erzielten Einkünfte bzw. Gewinne der Besteuerung zu unterwerfen. Insofern dürfte die Verwaltungsauffassung vor allem für die Personen von besonderer Brisanz und Relevanz sein, die nicht nur klassisches Trading (Kauf/Verkauf) betreiben, sondern beispielsweise auch Mining vornehmen oder virtuelle Währungen anderen Nutzern gegen eine Vergütung zur Nutzung überlassen.

Die nachstehenden Ausführungen des Teil 1 widmen sich unter anderem dem Mining, dem Trading-Umfang und der Frage der Gewerblichkeit sowie der anzuwendenden Verwendungsreihenfolge zur Bestimmung der steuerlich relevanten Spekulations- bzw. Veräußerungsfrist. Weiterlesen

Steuerliche (Ir-)Relevanz von NFTs (Non-Fungible Tokens)?

Die Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt immer mehr auch den steuerberatenden Berufsstand. Hierbei konzentrieren sich die Anfragen nicht nur auf den vermeintlichen Standardfall des Handels von Kryptowährung und der Verwendung als Zahlungsmittel. Auch „Spezialfragen“ wie Soft und Hard Forks, passive und aktive Airdrops steuerlich zu behandeln sind, gehören nunmehr fast schon zum Standard-Repertoire an Fragestellungen, die adressiert werden. Bereits diese Themen bergen – je nach Fallkonstellation – einen hohen Grad an Komplexität und erfordern oftmals eine sehr (zeit)aufwendige Sachverhaltsanalyse. Weiterlesen

Neuer Hype um Bitcoins?! Alternative Anlagen und deren steuerlichen Behandlung

In 2019 und 2020 war es – gegenüber der hohen medialen Präsenz zu Beginn des Jahres 2018 – relativ ruhig geworden um die Kryptowährung Bitcoin. Doch nun scheint der Hype wieder an Fahrt aufzunehmen.

Ungeachtet dessen warten sowohl Anleger als auch der steuerberatende Berufsstand nach wie vor auf eine abgestimmte Verwaltungsäußerung zur steuerlichen Behandlung von Einkünften aus Kryptowährungsaktivitäten; dies gilt u.a. auch für Spezialfragestellungen wie Staking, aktive und passive Airdrops etc. Während ein BMF-Schreiben zu den ertragsteuerlichen Thematiken weiter auf sich warten lässt, eröffnen sich den (technik-affinen) Anlegern immer mehr Möglichkeiten, in Kryptowährungen und vor allem in Bitcoins (direkt oder indirekt) zu investieren – unweigerlich wächst damit gleichzeitig auch die Anzahl offener (steuerlicher) Punkte. Weiterlesen

Absenkung der 66%-Vermietungsgrenze auf 50% im Rahmen des JStG 2020 – Vorsicht bei vertraglichen Anpassungen

Am 16. Dezember 2020 hat der Bundestag das JStG 2020 beschlossen. Im Rahmen dessen wurde auch die sog. Vermietungsgrenze des § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG von 66% auf 50% gesenkt (vgl. hierzu bereits den NWB-Beitrag von Herrn Prof. Jahn JStG 2020: Absenkung der 66-Prozent-Vermietungsgrenze kommt!“)

Diese Änderung hat in mehrfacher Hinsicht praktische Relevanz. Wurde zum Beispiel bisher eine Wohnung zu Mietzwecken zu einem Entgelt überlassen, das weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete betrug, lassen sich drei Grundfälle unterscheiden: Weiterlesen

Corona und seine Wirkungen auf die Besteuerung von privaten Mieteinkünften

Die Corona-Krise führt nicht nur auf dem gewerblichen Mietmarkt zu Einschränkungen, auch auf privater Ebene dürfte manch Vermieter mit der Frage seines Mieters konfrontiert worden sein, ob die Möglichkeit der Mietstundung oder gar des zeitweisen vollen/partiellen Mieterlasses möglich ist.

Zu letzterer Thematik hat sich nun die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Form einer Kurzinformation (S 2253 – 2020/0025 – St 231) geäußert.

Danach führt das Zugeständnis eines Vermieters gegenüber seinem Mieter im Sinne eines zeitlich befristeten partiellen/vollständigen Mieterlasses grundsätzlich zu keiner Veränderung der vereinbarten Miete und hat grundsätzlich auch keine Auswirkungen auf die bisherige Beurteilung des Mietverhältnisses im Rahmen des § 21 Abs. 2 EStG. Weiterlesen

Jetzt schon an die Einkommensteuererklärung 2020 denken!

Im März und April beherrschte das Corona-Virus vor allem sowohl die mediale als auch die wirtschafts- und (steuer-)politische Welt. Arbeitnehmer spürten (bzw. spüren) die Folgewirkungen immer mehr und zum Teil auch direkt, wenn Sie entweder vom Home-Office arbeiten dürfen/müssen oder gar in Kurzarbeit verharren.

Die damit verbundene Unsicherheit sollte hingegen nicht dazu führen, den Blick nur auf die nahe Zukunft zu legen, zumindest ein Planungshorizont von einem Jahr scheint angebracht, denn da dürfen sich die meisten Steuerpflichtigen über die erneute Abgabe einer Einkommensteuererklärung, dann für den Veranlagungszeitraum 2020 freuen. Weiterlesen