Autor: Matthias Trinks
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Die Nachfolgeentscheidung des BFH zum viel diskutierten Larentia+Minerva-Verfahren ist da. In Sachen Holding übernimmt der XI. Senat ohne großes Palaver die EuGH-Aussagen. Doch in puncto Organschaft behält man sich gegenüber dem V. BFH-Senat offenbar ein Mitspracherecht bei der Deutungshoheit vor. Gibt es noch eine (zweite) Überraschung beim Thema Tochterpersonengesellschaft?
Mit der Kfz-Steuer hat man gleichsam als Steuerzahler wie als Berater eher selten etwas zu tun. Wird halt – abgesehen von An-/Ab-/Ummeldung – einmal im Jahr eingezogen. Dabei ist die Kfz-Steuer gar nicht so langweilig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte: drei kuriose Fälle aus der Rechtsprechung.
Anlässlich meines kleinen Blog-Jubiläums (50. Thema!) hat die Pressestelle des BFH Humor bewiesen und zwei Urteile zur Abzugsfähigkeit von Golfturnierkosten gemeinsam veröffentlicht. Die Steuerpflichtigen hatten dabei ganz unterschiedlichen Erfolg.
Die Diskussionen um die Möglichkeit, Rechnungen umsatzsteuerlich rückwirkend zu korrigieren, scheinen auf der Ziellinie zu sein. Noch vor der Sommerpause, vermutlich schon im Frühling, wird der EuGH Position beziehen. Ausgehend vom Plädoyer des Generalanwalts kommt es zu einem nur scheinbar günstigen Fehlurteil.
An welches Datum denken Sie beim Stichwort “7:1” in der Rubrik Internationale Beziehungen? Klar, 8. Juli 2014 – Halbfinale der Fußball-WM in Belo Horizonte. Für Steuer-Nerds kommt nun noch der 15. Dezember 2015 hinzu.
Das wurde ich neulich mal gefragt. Kurze Antwort: Ja. Lange Antwort:
Hieressen oder Mitnehmen 2.0 – eine rechtliche Würdigung des Steuertricks.
Hieressen oder Mitnehmen? Der Klassiker jeder ersten Umsatzsteuervorlesung. Etwas kniffliger wird die Frage nach dem Steuersatz – 7 % beim Mitnehmen, 19 % für das Essen vor Ort – bei Menüs zum Mitnehmen. Dann nämlich ist der 19 %-ige Getränkeanteil zu berechnen. Hieressen oder Mitnehmen 2.0 sozusagen. Die großen Fast-Food-Anbieter rechnen jedenfalls steueroptimiert.
Zehn typische Ausgaben aus der Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern – Teil 2.
Silvester knapp verpasst, dennoch imposant: Gleich drei Pressemitteilungen sind zu den heute veröffentlichten Urteilen ergangen. Anlass zur Freude besteht für die Steuerpflichtigen indes nur bedingt.
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