Kategorie: Steuern
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Die Politik geht auf dem Weg zum gläsernen Steuerbürger in riesigen Schritten voran. Fachlich korrekt ausgedrückt, spricht man natürlich nicht vom gläsernen Bürger, sondern vom Weg zum automatisierten Austausch von Kontodaten. Ob dies gut oder schlecht ist, sei dahin gestellt. Ob man vom gläsernen Bürgern oder zwischenstaatlichem Informationsaustausch spricht, sei ebenfalls jedem selber überlassen, das Ergebnis ist zumindest gleich.
Zahlreiche (ehemalige) Studierende haben bereits ihre Steuererklärungen abgegeben, ihre Werbungskosten aus der Studienzeit geltend gemacht und um entsprechende Veranlagung bzw. Verlustfeststellung gebeten. Üblicherweise werden die Veranlagungen durchgeführt, die Werbungskosten nicht anerkannt (sofern es sich um ein Erststudium handelt) und die Bescheide in diesem Punkt vorläufig erlassen (im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht). Allerdings gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Finanzverwaltung die Steuererklärungen zunächst liegen lässt oder bei denen es zum Beispiel hinsichtlich der Kosten für die doppelte Haushaltsführung Streit gibt und sich die Veranlagung daher verzögert. Sofern die Verjährung droht, sollte daher unbedingt ein ausdrücklicher Antrag auf...
Es war die Woche der grenzüberschreitenden Besteuerung von Arbeitnehmer beim EuGH. Gleich zwei Entscheidungen des Gerichtshofs drehten sich um das beliebte Streitfeld. Die Steuerpflichtigen scheiterten in beiden Fällen.
In der Stadt Berlin droht vielen Vermietern von Ferienwohnungen spätestens zum 30. April 2016 das „Aus“, das heißt, es greift dann das so genannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Genauer gesagt läuft dann der „genehmigungsfreie Übergangszeitraum“ aus. Wohnungen dürfen danach gegebenenfalls nur noch dauerhaft – und nicht mehr kurzfristig an wechselnde Gäste – vermietet werden. Es ist zu befürchten, dass andere Städte dem Beispiel folgen werden. Was bedeutet das nun für das Steuerrecht?
Im vorherigen Beitrag „Abgeltungsteuer – Quo vadis?“ berichteten wir über Pläne aus den verschiedenen politischen Ecken die Abgeltungsteuer letztlich abzuschaffen. Auch aus dem Bundesfinanzministerium war zu hören, dass es solche Gedankenspiele (und wohl auch ein bisschen mehr) für den Zeitraum nach der Bundestagswahl in 2017 gibt. Aber, was kommt denn dann?
„Quo vadis?“ bedeutet „Wohin gehst Du?“ und ist als feststehender Ausdruck auf das Johannesevangelium zurückzuführen. Umgangssprachlich wird die Phrase aber eher in der Bedeutung von „Wie soll das weitergehen? benutzt. Damit sind wir auch direkt bei der Abgeltungsteuer, denn wie es hier weitergeht scheint eher fraglich zu sein.
2017 soll es soweit sein – die Abgeltungssteuer wird in den Ruhestand geschickt. Man mag sich gar nicht ausmalen, was das wieder für Umstellungskosten mit sich bringt. Aber besser als gar kein Ende dieses gesetzgeberischen Missverständnisses.
Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht mehr wie ein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Gebäudebestandteil zu behandeln sind. Die Aufwendungen für ein BHKW sind somit entweder über die Gebäudeabschreibung zu berücksichtigen oder – im Falle des Erhaltungsaufwands – in voller Höhe sofort abzugsfähig. Ein Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines BHKW sowie Sonderabschreibungen nach §7g Abs. 5 EStG kommen nicht mehr in Betracht. Aus Vertrauensschutzgründen wird den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, die bisherige Verwaltungsauffassung weiterhin anzuwenden. Dieses Wahlrecht ist auf alle BHKW anzuwenden, die vor dem 31. Dezember 2015 angeschafft, hergestellt oder verbindlich bestellt worden...
Auch wenn uns die unerfreulichen Manipulationen bei Volkswagen vermutlich noch eine Weile beschäftigen werden, soll das Thema mit diesem Blog zunächst abgeschlossen werden. Wie schon im ersten Blog zum Thema befürchtet, hat sich das Thema hin zu Manipulationen mit Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß erweitert. Damit ist auch die KFZ-Steuer nun ein Problem. Zudem ist noch darüber nachzudenken, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn manipulierte Fahrzeuge dem Umlaufvermögen zugeordnet sind.
Nach 146 Treffen zuvor haben auch in diesem November wieder die Experten des Arbeitskreises ‚Steuerschätzungen‘ die Köpfe zusammengesteckt. Ich bin ehrlich überrascht, wie treffsicher die Vorhersagen inzwischen sind.
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