Kategorie: Steuern
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Eigentlich gilt der Grundsatz, dass pauschalversteuerter Arbeitslohn nicht der Sozialversicherung unterliegt, wobei es von dem Grundsatz zugegebenermaßen einige Ausnahmen gibt. Um eine solche Ausnahme hat uns das BSG soeben „bereichert“: Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden (BSG-Urteil vom 23.4.2024, B 12 BA 3/22 R). Der Sachverhalt: Ein Unternehmen feierte am 5. September 2015 sein Firmenjubiläum. Dazu lud es seine Beschäftigten ein. Die Kosten der Veranstaltung überstiegen 110 Euro pro Arbeitnehmer. Nachdem der Arbeitgeber...
Kosten eines Rechtsstreits sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Auch Kosten einer Strafverteidigung sind nur selten abzugsfähig. Prozess- und Anwaltskosten im unmittelbaren Zusammenhang zum beruflichen bzw. betrieblichen Bereich stellen hingegen abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Manchmal bewegen sich Aufwendungen aber im Spannungsfeld zwischen den einzelnen Bereichen. So musste der BFH nun entscheiden, ob Kosten im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Sein Beschluss lautet:...
Bereits am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u.a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (ich habe hierzu berichtet: BEG 4: Abbau des Schriftformerfordernisses als richtiger Schritt) sind weitere Entlastungen aufgenommen worden. Hierdurch ist das Volumen für Entlastungen nochmals deutlich gestiegen: Es beläuft sich nunmehr laut Gesetzesentwurf auf rund 944 Mio. € pro Jahr. Kernaspekte des BEG IV: Bisherige Kernpunkte des Gesetzgebungsverfahrens sind sowohl die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre als auch ein deutlicher Wegfall der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform...
Um die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen zu können, muss der Zweitwohnsitz aus einem beruflichen Anlass heraus begründet worden sein. Dabei wird auch geprüft, ob durch den Zweitwohnsitz eine nennenswerte Fahrzeitersparnis erzielt wird. Ohne eine solche Einsparung wird der Werbungskostenabzug versagt. Das FG Münster hat diesbezüglich entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen ist, wenn die Hauptwohnung und die erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 Km auseinanderliegen und die Fahrzeit zur Arbeit mit dem Auto maximal eine Stunde beträgt (FG Münster, Urteil vom 6.2.2024, 1 K 1448/22 E).
In der laufenden Legislaturperiode wird es keine Reform der Umsatzbesteuerung mehr geben. Das hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage (BT-Drs. 20/10534) mitgeteilt (BT-Drs. 20/10856). Hintergrund Schon das Gesetzgebungsverfahren beim (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz, insbesondere mit der befristeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (vgl. Rondorf, NWB 2020, 1838), war zeitlich ziemlich ambitioniert. Der Rechtssetzungsprozess beim Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) wurde aber nochmals beschleunigt: Von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Gesetzes im BGBI waren es gerade mal vier Wochen (s.a. Rondorf NWB 2020, 2068). Die Regierungskoalition von CDU/CSU und...
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, kann er einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Dies ist in § 33b Abs. 6 EStG geregelt. Die Gerichte haben aber – nunmehr wiederholt – verlangt, dass die von der Pflegeperson erbrachte Pflegedauer mindestens zehn Prozent des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes betragen muss. In diesem Sinne haben zuletzt das FG Düsseldorf (Urteil vom 13.11.2017, 15 K 3228/16 E) und das Sächsische FG (Urteil vom 24.1.2024, 2 K 936/23) entschieden. Schon vor längerer Zeit hatte das FG München entsprechend geurteilt (Urteil vom 14.2.1995, 16 K 2261/94).
Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag (IAB), der bis Ende 2021 für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in 2022 ff. gebildet worden ist, rückgängig zu machen ist. Die Frage erhitzt die Gemüter und ist im Rahmen des NWB Experten-Blogs auch heftig diskutiert worden. Das BMF hat sich jedenfalls – erwartungsgemäß – wie folgt positioniert (BMF-Schreiben vom 17.7.2023, BStBl 2023 I S. 1494): Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG setzt eine betriebliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und damit mit prognostiziertem Totalgewinn voraus. Werden...
Die Norm des § 6 AStG trägt den unscheinbaren Titel „Besteuerung des Vermögenszuwachses“ und wird immer dann relevant, wenn bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG in Gefahr ist bzw. im Zuge eines Wegzugs beschränkt oder ausgeschlossen wird. Der deutsche Fiskus partizipiert mit der Wegzugsteuer mit der ihm gebotenen letzten Möglichkeit, an den stillen Reserven, die in den Anteilen erwachsen und gebunden sind, zu partizipieren, bevor er in Zukunft darauf keinen Zugriff mehr hat (es sei denn, dass Besteuerungsrecht ist...
Es gibt unzählige Urteile zu der Frage, ob ein Unternehmer einen oder zwei Gewerbebetriebe sein Eigen nennt. Das liegt wohl daran, dass jeder Fall gesondert zu betrachten ist und es dementsprechend fast immer einer Einzelfallentscheidung bedarf. Jüngst haben das FG Düsseldorf und das FG Münster die Rechtsprechung um weitere Fälle bereichert.
Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar, allerdings begrenzt auf 1.000 Euro pro Monat. Zuletzt gab es zunehmend Rechtsstreitigkeiten um die Frage, was konkret unter die 1.000 Euro-Grenze fällt. So hatte das FG München entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer nicht zu den Unterkunftskosten gehört, die mit höchstens 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt werden können. Sie sei gegebenenfalls zusätzlich abziehbar (FG München, Urteil vom 26.11.2021, 8 K 2143/21). Doch der BFH hat der Revision des Finanzamts entsprochen. Die Zweitwohnungsteuer gehöre zu den Kosten der Unterkunft. Ist der Höchstbetrag von 1.000...
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