Das BVerfG hatte mit Beschlüssen vom 07.11.2023 zwei Verfassungsbeschwerden zum Alterseinkünftegesetz mangels substantiierten Vortrags als unzulässig zurückgewiesen (BVerfG 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Die Beschwerdeführer hatten sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es für die Frage einer möglichen Doppelbesteuerung nicht auf eine individuelle, sondern auf eine strukturelle Betrachtungsweise ankomme. Bei struktureller Richtigkeit der typisierten Besteuerungsanteile wären dann wohl Doppelbesteuerungen im Einzelfall hinzunehmen. Aufgrund dieser neueren Rechtsprechung holte die Finanzverwaltung zwei Gutachten ein, die die strukturelle Richtigkeit des AltEinkG bestätigten, da der Gesetzgeber einen großen Typisierungsspielraum habe, der nicht überschritten wurde. Er habe die „richtige Mitte“ zwischen Über-...
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Am 10.9.2025 wird der Bundestag erstmals einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (ABl 2023, L 191 v. 28.7.2023) beraten. Das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) soll noch in der gleichen Woche verabschiedet werden. Was bedeutet das für Unternehmen? Hintergrund: EU-Batterie-VO gilt seit Februar 2024 Am 17.8.2023 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in Kraft getreten. Sie gilt seit 18.2.2024 und in vollem Umfang seit 18.8.2025. Sie ist damit unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Ziel der Verordnung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen mit Blick auf Anforderungen an die Produktion von Batterien sowie an die Entsorgung von Altbatterien. Hierfür...
Vor kurzem noch habe ich bei einem Urteil des EuGH zum Steuersatz von Sudoku-Rätseln den Kopf geschüttelt. Nun musste ich erneut schütteln – diesmal bei einer Zulassung der Revision durch den BFH. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für gemeinnützige Körperschaften entfällt, sobald eine Körperschaft in Liquidation tritt. Die Ausgangsfrage: Steuerbefreiung „mit dem letzten Atemzug“? Der BFH hat die Revision zugelassen, um zu klären, ob schon die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation per se zum Verlust der Steuerbefreiung führt. Dahinter steckt...
Am 6.8.2025 hat das Kabinett das sog. Rentenpaket 2025 beschlossen, das jetzt das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Ein zentrales Ziel ist die Gewährleistung eines Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031. Wie sind die Pläne zu bewerten? Hintergrund Die gesetzliche Rente bleibt – neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Eigenvorsorge der Versicherten (z.B. durch Immobilien, Lebensversicherungen und sonstige Geldanlagen) -das Herzstück der Alterssicherung in Deutschland. Die Höhe der Rente folgt grundsätzlich der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Die Rentenanpassungsformel enthält jedoch auch sogenannte Dämpfungsfaktoren, durch die die Renten auf lange Sicht geringer steigen als die Löhne und Gehälter. Um eine Entkoppelung...
Wenn man neue Gesetze vorstellt oder kommentiert, kann man grundsätzlich „nur“ auf den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung zurückgreifen. Nur Wenige haben Lust und Zeit, sich intensiv mit den parlamentarischen Beratungen zu befassen. Dies bleibt neben den Abgeordneten lediglich den maßgebenden Beamten im Ministerium, einigen Mitarbeitern von Verbänden und dem einen oder anderen Experten vorbehalten. Und so kommt es, dass Formulierungen aus der Gesetzesbegründung mitunter – auch von mir – übernommen werden, die sich bei genauerer Betrachtung als missverständlich herausstellen und in der Praxis für Verwirrung sorgen. So geschehen bei der neuen Elektroauto-AfA. Der Hintergrund: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge kann...
Ein Beitrag von Matthias Weidmann und Maximilian Pschiebel Die steuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen gehört zu den zentralen Fragen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Besonders relevant wird sie bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt die erbschaftsteuerliche Verschonung allerdings eine Beteiligung von mehr als 25 % voraus. Gesellschafter mit einer geringeren Quote können die erheblichen steuerlichen Vorteile grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen – selbst, wenn sie faktisch unternehmerisch erheblich in die Gesellschaft eingebunden sein sollten. Eine mögliche Lösung bietet jedoch der sogenannte Poolvertrag: Mehrere Gesellschafter bündeln ihre Anteile, um gemeinsam die Schwelle von...
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