Auf einer Messe bekommen Sie im Vorbeigehen an einem Messestand eine kleine Packung Sweetys mit Firmenaufdruck des Standbetreibers in die Hand. Spätestens jetzt denken Sie doch nicht mehr über gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach, sondern über den Umsatzsteuersatz dieser Werbelebensmittel, richtig? Okay, stellen Sie sich vor, sie produzieren Werbemittel. Neben den üblichen Kugelschreibern und Notizblöcken verkaufen Sie auch Lebensmittel mit Werbeaufdrucken. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht, Master of Laws Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: www.TplusC.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind...
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Mit Schreiben vom 25.1.2023 (IV C 5 – S 2342/20/10008:003) hat das BMF zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Stellung genommen. Gut für die Lohnversteuerung der Arbeitgeber: Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung verfügt. Hintergrund Arbeitnehmer, die sich während der Corona-Pandemie – ohne krank zu sein – auf Anordnung des Gesundheitsamts als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten im Falle des Verdienstausfalls im Regelfall eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG. Auch Arbeitnehmer, die aufgrund der vorübergehenden Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für...
Ein Steuerbescheid, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies ist die Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, die über Jahrzehnte unerschütterlich Bestand hatte. Sie stammt aus der Zeit, als die Deutsche Bundespost für die Beförderung von Briefen noch das gesetzliche Monopol hatte. Doch seit die Finanzverwaltung immer öfter private Postdienstleister einsetzt, gibt es Zweifel, ob die Bekanntgabefiktion, also die Drei-Tages-Frist, zu halten ist. Bereits im Jahre 2018 hat der BFH die Bedenken aufgegriffen. Mit Urteil vom 14.6.2018 (III R 27/17)...
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das BMAS den betrieblichen Infektionsschutz mit umfangreichen Arbeitgeberpflichten reguliert. Jetzt werden die Beschränkungen vorzeitig aufgehoben. Hintergrund Um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten und krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren, hat der Verordnungsgeber (BMAS) bzw. der Gesetzgeber im IfSG umfangreiche Arbeitgeberpflichten wie Homeoffice-, Testangebots- und Maskenpflichten angeordnet- ich habe wiederholt hier im Blog berichtet. Aktuelle Verordnung bereits entschärft Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 27.9.2022 ist am 1.10.2022 in Kraft getreten und gilt an sich bis 7.4.2023. Sie enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten...
Am 30.1.2023 hat der BFH den Verkündungstermin im Verfahren IX R 15/20 angesetzt; dort geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages. Welche Szenarien sind denkbar? Hintergrund Ich habe mehrfach berichtet: Seit 1995 erhebt der Fiskus eine Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5% der tariflichen ESt oder KSt zur Finanzierung der Sonderlasten aus Anlass der deutschen Wiedervereinigung. Seit VZ 2020 und Auslaufen des Solidarpaktes II zahlen neben dem Zuschlag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch rund 10 % der Steuerzahler den Soli, sog. „Besserverdienende“. Bislang haben BFH und BVerfG für VZ vor 2020 die Erhebung des Soli für verfassungskonform erklärt. Worum geht...
Erstausbildung oder Zweitausbildung? Diese Frage beschäftigt Eltern, Familienkassen, Steuerberater und Gerichte seit Jahren. Während für den Abzug von Werbungskosten die Annahme einer Zweitausbildung von Vorteil ist, ist es beim Kindergeld genau andersherum: Hier wird die Annahme einer so genannten einheitlichen Berufsausbildung angestrebt, wenn das Kind nach dem ersten Ausbildungsschritt einen weiteren absolviert. Der Vorteil einer einheitlichen Berufsausbildung (=Erstausbildung) liegt darin begründet, dass das Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen gezahlt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind dagegen nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Lediglich eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis...
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