Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts auf den Weg gebracht. Die Idee hinter diesem Gesetzesvorhaben ist es, Unterschiede in der ertragsteuerlich unterschiedlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften weiter zu reduzieren. Ein Nebeneffekt des Gesetzesvorhabens könnte sein, dass dann auch Personengesellschaften den Status einer steuerbegünstigten Einrichtung erhalten dürfen. Steuerbegünstigte Zwecke können nach derzeitiger Rechtslage ausschließlich von Körperschaften verfolgt werden. Hierunter sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen, so steht es im § 51 Abs. 1 AO. Natürliche Personen und Personengesellschaften können folglich keine Steuerbegünstigung im Sinne der §§ 51 ff. AO erreichen....
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
§ 201 Abs. 1 AO gewährt Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung des Recht auf eine Schlussbesprechung, es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Natürlich kann der Steuerpflichtige auch auf die Besprechung verzichten. Bei der Schlussbesprechung sind insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die rechtswidrig unterlassene Schlussbesprechung stellt einen Verfahrensfehler dar (BFH 24.10.1972, VIII R 108/72, BStBl 1973 II S. 542). Wenn nun aber zumindest ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Schlussbesprechung besteht, so stellt sich in Corona-Zeiten die Frage, ob die persönliche Anwesenheit gefordert...
Die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist nach § 1 Abs. 3 CovInsAG gilt unter den weiteren Voraussetzungen sowohl bei Überschuldung wie bei Zahlungsunfähigkeit noch bis 30.4.2021. S ollte angesichts der aktuellen Pandemielage diese Frist nochmals verlängert werden? Hintergrund Mit dem COVInsAG wurden nicht die Insolvenzantragstatbestände nach § 15a InsO, § 42 Abs 2 BGB an sich ausgesetzt. Es sollen nur diejenigen unterstützt werden, die pandemiebedingt von einer Insolvenz bedroht sind. Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 30.4.2021. Die Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gilt für Schuldner, die einen Anspruch auf Corona-Hilfen haben und deren Auszahlung...
Das Bundeskabinett hat am 24.3.2021 die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStÄR 2021) beschlossen. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen steigen rückwirkend ab 1.1.2021. Hintergrund Mit dem JStG 2020 hat der Gesetzgeber das ehrenamtliche Engagement – auch in Vereinen – gestärkt. Insbesondere werden der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht, der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro), die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen...
Ehegatten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Partners beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Im Jahre 2021 ist ein monatliches Einkommen von über 470 EUR insoweit schädlich. Kürzlich hat das LSG Baden-Württemberg entschieden, dass Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung als Einkommen zu werten sind und folglich die Beitragsfreiheit über die Familienversicherung entfällt, wenn die Grenze von 470 EUR pro Monat überschritten wird (Urteil vom 16.10.2020, L 4 KR 3586/19). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
Am 24.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren überwiesen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das wäre ein willkommener Fortschritt! Worum geht es? Personen- und Kapitalgesellschaften werden aktuell in Deutschland unterschiedlich besteuert. Kapitalgesellschaften zahlen nach dem KStG Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Personengesellschaften werden hingegen – wie andere Steuerzahler auch – nach dem EStG zur Einkommensteuer veranlagt, zahlen also in der Spitze bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Für...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 20. Juni 2025
Zwangsversteigerung als Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 EStG? Nun ist der VIII. Senat am Zuge
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 18. Juni 2025
Und täglich grüßt das Murmeltier: Soli-Abschaffung erneut im Bundestag
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 17. Juni 2025
Was wird aus dem Lieferkettengesetz?
-
Christian Herold 16. Juni 2025
Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Gesellschafterdarlehen sind steuerlich (zum Teil) unbeachtlich
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 13. Juni 2025
BAG: Verzicht auf gesetzlichen Urlaub ist nichtig!
NEUESTE KOMMENTARE
02.06.2025 von Heiko Haupt
Aufwendungen für ein Ferienlager sind keine Kinderbetreuungskosten
01.06.2025 von [Rw]
Aufwendungen für ein Ferienlager sind keine Kinderbetreuungskosten
12.06.2025 von Sebastian Wenzel
Berufskraftfahrer und die Tücken bei der Berechnung der Übernachtungspauschale