Soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist, hat die Familienkasse demjenigen, der den Einspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind erstattungsfähig, wenn dessen Zuziehung notwendig war. Die Familienkasse setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest. Diese schönen Sätze finden sich in § 77 EStG. Anders als im „klassischen“ Rechtsbehelfsverfahren mit dem Finanzamt kann in Kindergeldangelegenheiten also auch bereits im Einspruchsverfahren ein Ersatz von Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskosten beantragt werden....
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Um die Corona-Finanzhilfen gab und gibt es viel Gezerre. Für die Bilanzierung stellt sich die Frage, wann Ansprüche auf Finanzhilfen zu aktivieren sind. Dies betrifft aktuell die auf den 31.12.2020 zu erstellenden Abschlüsse. Das IDW hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Ansprüche aus den November- und Dezemberhilfen bereits in diesem Abschluss zu aktivieren sind? Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand regelt die IDW-Stellungnahme St/HFA 1/1984. Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen der öffentlichen Hand, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch (im zivilrechtlichen Sinne) besteht. Die Gewährung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde...
Die Finanzämter in Deutschland haben in den vergangenen zwei Jahren mehr Erstattungszinsen (§ 233a AO) an Steuerpflichtige gezahlt, als sie an Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) eingenommen haben, teilt die Bundesregierung mit. Droht den Steuerbürgern, die Erstattungszinsen bezogen haben, jetzt eine Rückzahlung? Warum hält die Bundesregierung eigentlich an der Vollverzinsung fest? Die Bundesregierung verteidigt mit Zehen und Klauen den derzeitigen Zinssatz von 6 Prozent p.a. (§ 238 AO): „Die Vollverzinsung bezweckt einen Ausgleich eines angenommenen Liquiditätsvorteils, um Belastungsgleichheit herzustellen. Dies wird durch einen Zinssatz in pauschalierter Höhe, der gleichermaßen für Nachzahlungs- als auch für Erstattungszinsen gilt, erreicht und dient damit der...
Wissen und Geschäftsgeheimnisse können eine Unternehmung auf verschiedene Weise verlassen. Dabei kann es um mangelnde Dokumentation gehen, wenn Mitarbeiter mit Spezial Know-how das Beschäftigungsverhältnis beenden oder wenn aufgrund von Cyberattacken E-Mails abgefangen oder mitgelesen werden. Darüber hinaus ist der Faktor Mensch entscheidend. Oft kommt es zu einem unvorsichtigen Handeln der Mitarbeiter, auch im Rahmen der sozialen Netzwerke (unbedachte Kommentare auf Facebook). Juristische Personen und Gesellschaften bzw. Unternehmen müssen die Möglichkeit haben zu verhindern, dass Informationen, die rechtmäßig unter ihrer Kontrolle stehen, ohne ihre Zustimmung auf eine Weise, die den anständigen Gepflogenheiten des Gewerbes und des Handels zuwiderläuft, Dritten offenbart, von...
Am 31.03.2021 läuft die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II aus. Was Antragsteller jetzt beachten müssen. Hintergrund Die Überbrückungshilfe II wird im Rahmen der Corona-Finanzhilfen für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 gezahlt. Für Antragsberechtigte werden bei entsprechendem Umsatzeinbruch Fixkosten anteilig erstattet. Andere Corona-Finanzhilfen werden angerechnet, eine Doppelzahlung für denselben Zeitraum aus „unterschiedlichen Corona-Töpfen“ gibt es nicht. Die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfe II läuft am 31.03.2021 ab. Was sollte jetzt unbedingt beachtet werden? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich...
Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber weitere steuerliche Maßnahmen realisiert, um die gebeutelte Wirtschaft einerseits sowie die privaten Haushalte andererseits von den Krisenfolgen zu entlasten. Fraglich ist, ob diese Hilfestellungen ausreichen werden und ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz zeitnah erforderlich wird. Hintergrund Am 10.03.2021 wurde das Drittes Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl 2021 I S. 330) veröffentlicht. Das Gesetz setzt jene Maßnahmen um, welche im Koalitionsausschuss des Bundes (am 03.02.2021) beschlossenen worden waren. Sie zielen darauf ab, die Binnennachfrage zu stärken und die wirtschaftliche Erholung der Wirtschaft zu fördern. Von besonderer Bedeutung sind dabei: Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für...
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