Es waren einmal einige böse Bankberater, die mit Immobilienverkäufern gemeinsame Sache gemacht und unerfahrenen Anlegern so genannte Schrottimmobilien angedreht und gleich die Finanzierung übernommen haben. Doch die Jahre vergingen, einige Anleger stellten sich den Banken entgegen und fanden mutige Richter, die dem Treiben ein Ende gesetzt haben (na ja, zumindest haben sie schlimmste Auswüchse beendet). Doch das Märchen war damit noch nicht zu Ende. Denn nicht nur die bösen Buben wollten ans Geld der Anleger, sondern auch die Steuereintreiber. Im Rahmen eines Vergleichs „erlassene“ Schuldzinsen seien doch Einnahmen, von denen ein beträchtlicher Teil ins Steuersäckel gehöre. Doch wieder waren es...
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Bund und Länder haben sich am 18.3.2021 auf Eckdaten eines 1,5 Mrd. schweren Corona-Härtefallfonds geeinigt, den Bund und Länder je zur Hälfte finanzieren. Wem nützt das? Hintergrund Überbrückungshilfeprogramme, November- und Dezemberhilfen oder Neustarthilfe: Die vom Bund zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen aufgelegten finanziellen Hilfsprogramme sind nicht nur bürokratisch und mit schlechten Softwarelösungen unterlegt, so dass die Finanzhilfen häufig verspätet bei den Adressaten ankommen. Vor allem sind die Programme häufig an (zu strenge) Zugangskriterien geknüpft, die viele Unternehmen oder Soloselbständigen nicht erfüllen können: Sie fallen durchs Förderraster! Dies gilt für Mischbetriebe zum Beispiel ebenso wie Gründer, die ihr Start-up leider einen...
Die anhaltende Krisensituation lässt die Rufe der Fragenden, wer für die entsprechenden Kosten des Staats aufkommen soll, lauter und lauter werden. An Fahrt gewinnt dabei der Vorschlag nach einem sog. Corona-Soli, der etwa in Form einer Übergewinnsteuer erhoben werden könnte. Wie geeignet ist eine solche Gewinnabschöpfung in der jetzigen Situation? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben...
Das BMF hat jetzt eine Billigkeitsregelung erlassen, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungszinsen des Finanzamtes (§§ 233a; 238 AO) nicht steuerpflichtig sind. Was ist zu beachten? Hintergrund Der Zinssatz auf Steuerforderungen von 6% p.a. gilt ab dem 15. Kalendermonat nach Ende des VZ sowohl für Erstattungs- wie für Nachzahlungszinsen (§ 233 a AO). Ob diese Zinssatzhöhe noch den Marktverhältnissen entspricht und deshalb verfassungsgemäß ist, will das BVerfG in diesem Jahr entscheiden (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Das Volumen der Erstattungszinsen war in den letzten Jahren größer als das der Nachzahlungszinsen, hat die Bundesregierung vor Kurzem mitgeteilt (BT-Drs. 19/26930)....
Mit einer Entschließung, welche der Bundesrat auf seiner 1001. Sitzung zusätzlich zur Zustimmung zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz gefasst hat, wird auf die enorme finanzielle Belastung aufmerksam gemacht, welche derzeitig die Länder und Gemeinden zu tragen haben. Wird es hier zu einer Neuverteilung der Kosten kommen (müssen)? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder die entsprechende Rechtsprechung. Diese...
Über Ostern sollte) das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben nach den MPK-Beschlüssen vom 22.3.2021 weitgehend heruntergefahren werden. Vor allem der Umgang mit Gründonnerstag (1.4.2021) und Ostersamstag (3.4.2021) als „Ruhetag“ hat Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. Heute hat die MPK-Runde nachgebessert – eine Bewertung. Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als „Ruhetage“ Weder Gründonnerstag noch Ostersamstag sind bislang „gesetzlicher Feiertag“. Gesetzliche Feiertage werden durch die Länderparlamente geregelt. Gründonnerstag und Karsamstag sollen nach Ziff. 4 des MPK-Beschlusses vom 22.3.2021 im Rahmen einer „erweiterten Ruhezeit“ zu Ostern einmalig als „Ruhetage“ definiert werden. Ob damit nur eine Erweiterung der Kontaktbeschränkungen gemeint ist oder ob diese Tage als...
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