Mit Beginn des Jahres 2020 ist für die verbilligte oder kostenlose Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer eine neue Steuerbegünstigung eingeführt worden: der Bewertungsabschlag des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Dieser beträgt ein Drittel des ortsüblichen Mietwertes. Besser gesagt: Der Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs unterbleibt, soweit das gezahlte Entgelt für die Wohnung mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter Kaltmiete beträgt. Der Bewertungsabschlag wirkt damit wie ein steuerlicher Freibetrag. Die steuerliche Neuregelung war bislang seltsamerweise nicht in die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) übernommen worden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
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Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör für digitales Arbeiten sollen schneller abgeschrieben werden können. Entsprechende Erleichterungen sieht ein Schreiben des BMF vor, das Bund und Länder bis Mitte Februar abstimmen wollen. Hintergrund Die Corona-Krise hat in Deutschland zu einem wahren Digitalisierungsschub geführt: Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktverbote waren Treiber für digitale Videokonferenzen oder Homeoffice. Damit verbunden sind erhebliche Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, die zu erheblichen Kosten der Unternehmen, aber auch der Bürger führen. BMF plant Sofortabzug rückwirkend ab 1.1.2021 Die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) hat am 19.1.2021 beschlossen, die Förderung der Digitalisierung weiter zu unterstützen. Demnach...
Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vom 16. Dezember 2020 hat es in sich. Oder anders gesagt: Es zeigt die vielen Großbraustellen, die erst durch den Causa Wirecard angegangen werden. Auch Aufsichtsräte sind von den Änderungen betroffen. Künftig wird der Fokus auf Weiterbildungen von ihnen deutlich zunehmen. Lediglich 3,7 % der Aufsichtsräte bilden sich überhaupt fort. Dieses Thema wird sicherlich in der Zukunft auf den Hauptversammlungen eine größere Rolle spielen. Doch nun zurück zu den Reformvorschlägen: Künftig soll es nicht nur einen Finanzexperten geben, der über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt; die Kompetenzen sollen auf ....
Bei seinem ersten Zusammentreffen in diesem Jahr hat der Koalitionsausschuss am 03.02.2021 umfangreiche weitere Hilfen für die Corona-geschädigte Wirtschaft beschlossen. Von besonderem Interesse dürfte für viele Unternehmerinnen und Unternehmer die erneute Erweiterung der steuerlichen Verlustverrechnung sein. Hintergrund Bereits mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz waren die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung deutlich erweitert worden. So wurden v.a. die Beträge für den steuerlichen Verlustrücktrag (§ 10d Absatz 1 EStG) verfünffacht: Für Verluste des Veranlagungszeitraums 2020 und 2021 waren die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag damit von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 2 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung)...
Herr Dr. Timmy Wengerofsky hatte kürzlich bereits darauf hingewiesen, dass PCs, Notebooks sowie die zugehörige Software sozusagen coronabedingt sofort in voller Höhe abgeschrieben werden dürfen, wenn die Wirtschaftsgüter seit dem 1. Januar 2021 angeschafft worden sind oder noch werden (Bund Länder-Beschluss: Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021). Die entsprechende Regelung soll nach dem Willen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder nicht per Gesetz, sondern untergesetzlich erfolgen. Sprich: Das BMF soll tätig werden. Und das tut es derzeit. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
Die Corona-Zuschussprogramme des Bundes sind eine unverzichtbare Hilfe, damit Soloselbständige und Unternehmen in der Krise wirtschaftlich überleben können. Inzwischen gilt aber: Selbst Experten finden sich im Dschungel ständig geänderter Förderprogramme und FAQ nicht mehr zurecht. Fortlaufende Anpassung der Programmvoraussetzungen, FAQ halten nicht Schritt Die Förderprogramme werden inhaltlich immer wieder verändert (siehe z.B. für die Überbrückungshilfe Jahn NWB 32/2020 S. 2370 und NWB 4/2021 S. 250/für Abonnenten kostenfrei). Allerdings halten die Webseiten der Ministerien beim Änderungstempo nicht Schritt: Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum...
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