Der Bundestag hat am 28.1.2021 mehrheitlich die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bis 30.4.2021. Damit wird die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen ausgesetzt, die wirtschaftliche Hilfeleistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes erwarten können. Hintergrund Schuldner müssen grundsätzlich unter den Bedingungen des § 15 a InsO einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
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Darauf haben viele Soloselbständige und Unternehmen gewartet: Ab 29.1.2021 können nun endlich Anträge bearbeitet und die Dezemberhilfen ausgezahlt werden. Endlich Geld, das die Unternehmen in der Krise dringend brauchen! Hintergrund Im Rahmen der Corona-Finanzhilfen des Bundes hat der Bund als Zuschussprogramm auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (sog. Dezemberhilfe) zur Verfügung gestellt für alle Unternehmen, die im Dezember von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der Zuschuss kann dann für jeden Tag der Schließung bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls betragen, für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen. Ein Beitrag von:...
Der Bundestag hat am 28.1.2021 das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) beschlossen. Mit dem Gesetz werden u.a. die Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige und die zinsfreie Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 verlängert. Hintergrund Das BMF hatte die Abgabefrist bei der Steuererklärung für 2019 über den 28./29.2.2021 hinaus bis 31.3.2021 verlängert (BMF-Schreiben v. 21.12.2020 – IV A 3 – S 0261/20/10001 :010), wenn der Steuerpflichtige die Erklärung nicht selbst fertigt. Am 14.1.2021 hatte der Bundestag in erster Lesung einen von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO- (BT-Drs. 19/25795) beraten und zur weiteren Beratung an den federführenden...
Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung unmittelbar zu fördern, sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Allerdings gibt es seit einiger Zeit Streit über die Frage, ob die Steuerfreiheit auch dann zu gewähren ist, wenn die Pflegeleistungen (nahezu) erwerbsmäßig erbracht werden und wann überhaupt förderungswürdige Betreuungsleistungen vorliegen. Hier zwei Urteile aus der jüngeren Vergangenheit: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung...
Die EU-Kommission hat am 28.1.2021 die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht und die Dauer bis 31.12.2021 verlängert. Das hilft der deutschen Wirtschaft nachhaltig in der Corona-Krise. Hintergrund Wer in der aktuellen Corona-Krise außerordentliche Wirtschaftshilfen oder Überbrückungshilfe in Anspruch nimmt, muss die Beihilfegrenzen der EU-Kommission beachten, ansonsten droht bei der Schlussabrechnung eine Rückzahlung. BMF/BMWi haben deshalb inzwischen ausdrücklich auf ihren Webseiten FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der befristete Rahmen der Europäischen-Kommission (Temporary-Framework) stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die...
Die Causa Wirecard hat schon viele Diskussionen angestoßen. Bei Gesetzesänderungen laufen diese noch auf Hochtouren. Dazu zählt unter anderem auch die Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland. In diesem Beitrag möchte ich auf einen besonderen Punkt eingehen: Die bisherige Praxis der veröffentlichten Fehlerfeststellungen. Denn diese werden bisher zwar veröffentlicht, dennoch stellt sich die entscheidende Frage, ob sie vom Kapitalmarkt, den Investoren oder sonstigen Interessierten wahrgenommen werden. Denn zu Fehlerfeststellungen findet sich kaum etwas in der Presse. Über spannende Fälle berichte ich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ mit dem Ziel, die festgestellten Fehler für Nicht-Bilanzexperten verständlich machen. Da ohnehin einige größere Reformen anstehen,...
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