Im Kampf gegen Geldwäsche und zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung hat der Bundestag am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) beschlossen, das den Bundesrat am 25.06.2021 passiert hat. Damit wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Das bedeutet: Alle Gesellschaften werden – mit Übergangsfristen – ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in...
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„Schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen – darum geht es bei den Corona-Soforthilfen, auf die sich Bund und Länder in kürzester Zeit geeinigt haben“. So steht es noch heute auf der Internetpräsenz der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-soforthilfen-1737444). Aktuell müssen diejenigen, die die Soforthilfe seinerzeit beantragt haben, allerdings mit einem seltsamen Verständnis des Begriffes „unbürokratisch“ leben. Denn sie werden im Zuge der „Rückmeldung des Liquiditätsengpasses Soforthilfe 2020“ aufgefordert, ihren damaligen Liquiditätsengpass zu berechnen – selbstverständlich nach den seinerzeit bestehenden Regularien, an die sich heute auch noch jedermann erinnern kann. Und selbstverständlich darf der Hinweis auf eine drohende Strafverfolgung wegen eines eventuellen Subventionsbetrugs nicht...
Bei dem am 20. Mai 2021 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität gibt es einige Änderungen, die den Aufsichtsrat betreffen. Die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse steht nunmehr im Gesetz. Ebenso müssen künftig mindestens jeweils eine Person über Expertise in der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung verfügen. Diese Änderungen sind begrüßenswert. Doch leider konnte sich der Antrag der FPD, der dem Aufsichtsrat ein eigenes Budget ermöglicht hätte, abgelehnt worden. Mit diesem Budget wäre der Aufsichtsrat in der Lage, selbst eine Sonderuntersuchung zu beauftragen und damit unabhängig vom Vorstand gewesen. Ein Blick in die Historie...
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Das ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahler. Hintergrund In nicht beratenen Fällen muss die Einkommensteuererklärung für 2020 grundsätzlich bis 31.7.2021 beim Finanzamt abgegeben werden (§ 149 Abs.2 S. 1 AO). Geschieht dies nicht, drohen Verspätungszuschläge (§ 152 AO). Vor dem Hintergrund der Mehrbelastungen der steuerberatenden Berufe in der Corona-Pandemie, insbesondere bei der Beantragung und Bearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen für ihre Mandanten, hat der Gesetzgeber bereits im Februar 2021 durch das Gesetz zur Verlängerung der Insolvenzantragsfrist und Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen...
Die Besteuerung von Renten und Pensionen aus dem Ausland ist nicht gerade trivial. Zu prüfen sind unter anderem das jeweilige DBA, eventuelle Rückfallklauseln bei Nichtbesteuerung, die Vergleichbarkeit mit deutschen Renten oder Versorgungseinrichtungen, die Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen, die Abgrenzung zwischen Renten und Kapitalanlagen sowie die Frage, ob und inwieweit Rentenbeiträge in der aktiven Phase gefördert wurden. Und das Ganze bei Renten- und Pensionsbescheinigungen, die eher selten in deutscher Sprache abgefasst sind (vgl. Blog-Beitrag „Die neue Anlage R-AUS: Vorsicht Falle“). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
Die Besteuerung von Renten und Pensionen aus dem Ausland ist nicht gerade trivial. Zu prüfen sind unter anderem das jeweilige DBA, eventuelle Rückfallklauseln bei Nichtbesteuerung, die Vergleichbarkeit mit deutschen Renten oder Versorgungseinrichtungen, die Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen, die Abgrenzung zwischen Renten und Kapitalanlagen sowie die Frage, ob und inwieweit Rentenbeiträge in der aktiven Phase gefördert wurden. Und das Ganze bei Renten- und Pensionsbescheinigungen, die eher selten in deutscher Sprache abgefasst sind (vgl. Blog-Beitrag „Die neue Anlage R-AUS: Vorsicht Falle“). Nun hat der BFH aber eine spannende Frage zugunsten der Pensionäre beantwortet. Ich versuche, das Urteil mit meinen eigenen Worten...
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