Das BMAS will Unternehmen durch Verordnung (Corona-ArbSchV) vorübergehend dazu anhalten, Beschäftigten während der Corona-Pandemie mehr Homeoffice anzubieten. Hintergrund Das Infektionsgeschehen ist trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Um einen harten wirtschaftlichen Shutdown zu vermeiden, liegt es im Gesamtinteresse der Volkswirtschaft, einen besten möglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu bietet bereits das geltende Arbeitsschutzrecht einen Rechtsrahmen: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist. In Kantinen und Pausenräumen ebenfalls Mindestabstand von 1,5 m; Flüssigseife; Desinfektionsmittel und Handtuchspender in Sanitärräumen; Gewährleistung regelmäßigen Lüftens. Das Bundeministerium für Arbeit...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Zur Förderung der Arbeit im Homeoffice kommen aus Bayern nunmehr konkrete Vorschläge. Unter anderem plädiert der Finanzminister der CSU dafür, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern. Eine sinnvolle Stellschraube? Hintergrund Die weiterhin hohen Corona-Fallzahlen lassen den Appell der Politik an die Unternehmen nach noch einer größeren Homeoffice-Frequenz lauter werden. Aus Bayern kamen jüngst konkrete Vorschläge, um die Homeoffice-Option attraktiver zu machen: Finanzminister Albert Füracker (CSU) möchte vor allem an der steuerlichen Stellschraube drehen. Neben der Forderung nach einer generellen Entlastung der Wirtschaft, z.B. durch eine Reduktion der Unternehmensbesteuerung auf „international wettbewerbsfähige 25 Prozent“, plädiert er für die Erhöhung der...
Wie auch in den Vorjahren, so verbringe ich auch dieses Jahr einen großen Teil des Januars damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Und wie jedes Jahr finde ich immer wieder Stellen in den Vordrucken, die mich ins Grübeln bringen. Dabei ist allein schon die Flut der Vordrucke zur Einkommensteuererklärung gewaltig. Allein in diesem Jahr sind die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage R-AV / bAV, die Anlage R-AUS und die Anlage Corona-Hilfen hinzugekommen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...
Das BMF hat am 19.1.2021 auf seiner Website über erste wichtige Details der abermals verbesserten Überbrückungshilfe III informiert. Abschlagszahlungen sollen bereits im Februar erfolgen, die finale Bearbeitung der Anträge und Auszahlung im März 2021. Hintergrund Die Überbrückungshilfe III (Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen) steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16.12.2020 bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe...
Als Wirtschaftsprüfer hat man derzeit vermutlich keinen leichten Stand. Denn im Fall von Wirecard steht nicht nur die Bafin unter Beschuss. Durch die zahlreichen Beiträge und Diskussionen über die Verfehlungen von EY beim größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte steht der Berufsstand derzeit unter keinem guten Stern. Diese aktuellen Ereignisse werden das Nachwuchsproblem sicherlich weiter verschärfen: So wird sich der ein oder andere Studienabgänger überlegen, sich auf den harten Weg der Examensvorbereitung zu bewegen. In einem Beitrag aus dem Jahr 2015 weist die Zeitung „Welt“ auf die hohen Durchfallquoten zwischen 40 und 50 Prozent hin. Auch dies ist sicherlich ein weiterer...
Auch in Fällen der Betriebsaufspaltung kommt es häufig zur Darlehensgewährung des Gesellschafters an die Betriebs-GmbH. Das Darlehen ist dann als Forderung im Besitzunternehmen zu aktivieren. Eine korrespondierende Bilanzierung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen gibt es jedoch nicht. Mit Urteil vom 23.7.2020 hat das FG Münster (Az: 10 K 2222/19 K, G) entschieden, dass eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrem Alleingesellschafter auch nach Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs und Beginn der Liquidation nicht gewinnerhöhend ausgebucht werden darf, sofern der Gesellschafter auf die Forderung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 12. September 2025
Bundesregierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 – wie werden Bürger entlastet?
-
Christian Herold 12. September 2025
Feststellungsklage bei vorläufiger Einstellung der Kindergeldzahlung zulässig?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 11. September 2025
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kabinett bringt CSRD-Umsetzung „light“ auf den Weg
-
Christian Herold 10. September 2025
Die verunglückte Güterstandsschaukel – BFH erlaubt Heilung
-
Torsten Ermel 9. September 2025
Vorläufigkeitsvermerk Rentenbesteuerung – Neuere Entwicklungen
NEUESTE KOMMENTARE
08.08.2025 von Berger
05.08.2025 von [Rw]
15.08.2025 von Waldemar Reimer
Photovoltaikanlagen: Rückwirkendes Verbot des Betriebsausgabenabzugs in 2022 verfassungskonform?