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8. Dezember 2020

Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, Wohnungsbauten betreuen und Wohnungen errichten und veräußern, können die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfällt, erhalten. Praktisch wird durch die erweiterte Kürzung für grundstücksverwaltende Unternehmen eine weitereichende Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer ausgesprochen. Hintergrund der begünstigenden Regelung ist, dass die adressierten Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen, selbst aber keine gewerbliche Betätigung wahrnehmen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge...

8. Dezember 2020

Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, bekommt einen Monat länger Zeit. Das BMF hat jetzt am 4.12.2020 die Abgabefrist fürs Kalenderjahr 2019 jetzt bis 31.3.2021 verlängert. Hintergrund Seit dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Das gilt sowohl für sogenannte beratene Steuerpflichtige wie auch für nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Konnten die Berater Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 wegen der Belastungen durch die Corona-Krise (unverschuldet) nicht pünktlich abgeben, konnte rückwirkend ab dem 1.3.2020 Fristverlängerung beantragt werden. Die Fristverlängerungen...

8. Dezember 2020

Noch nie stand die Bilanzpolizei so in der Kritik wie jetzt. In diesem Beitrag soll es ausnahmsweise nicht um die Kritik an der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gehen. Der Tätigkeitsbericht der DPR für dieses Jahr wird erst im Januar veröffentlicht. Doch bei einem Vortrag des Präsidenten hatte ich vor kurzem die Gelegenheit, von den besonders häufigen Fehlerfeststellungen in diesem Jahr zu erfahren. Neben dem Dauerbrenner Goodwill, gab es auch zu einem anderen Thema besonders häufig die gelbe Karte bei den DPR-Prüfungen. Dies war mir auch schon aufgefallen,denn ich verfolge regelmäßig die veröffentlichten Fehlerfeststellungen der DPR. Dauerbrenner Goodwill Die Wertminderung...

7. Dezember 2020

Die Auszahlungsfrist für den steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro soll bis 30.6.2021 verlängert werden. Dies sieht ein Änderungsvorschlag der Regierungskoalition zum JStG 2020 vor, über den diese Woche der BT-Finanzausschuss berät. Hintergrund Um die Sonderbelastungen der Arbeitnehmer während der Corona-Krise zu honorieren, hat der Gesetzgeber durch Änderung des EStG in diesem Jahr einen sog. Corona-Bonus eingeführt. Nach § 3 Nr. 11a EStG sind die in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.12.2020 auf Grund der Corona-Krise an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlten Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei (und abgabenfrei). Solche steuerfreien „Corona-Boni“...

7. Dezember 2020

Zum vierten Mal hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen sog. Steuerprogressionsbericht (vgl. BT-Drucks. 19/2290) vorgelegt. Hierbei wird eine Schätzung zur kalten Progression bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 abgegeben. Hintergrund Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und  es  in  Folge  des  progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem  Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt. Nach dieser Definition erhöhen Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, die steuerliche Leistungsfähigkeit. Seit der 18. Legislaturperiode ist die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Tarifs...

7. Dezember 2020

Im JStG 2020 soll nun doch noch das Arbeiten zu Hause (Homeoffice) steuerlich gefördert werden. Was ist konkret geplant und was ist davon zu halten? Hintergrund Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Steuerpflichtige üben ihre betriebliche/berufliche Tätigkeit pandemiebedingt zunehmend außerhalb ihrer Betriebsstätte/ersten Tätigkeitsstätte aus. Gerade während der Corona-Pandemie waren und sind viele Steuerpflichtige gezwungen, ihrer betrieblichen/beruflichen Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nachzugehen. In vielen Fällen liegen dabei die Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3 EStG nicht vor, weil der...

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