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22. Dezember 2020

Das gestern veröffentliche BMF-Schreiben vom 21.12.2020 hat bei den Kolleginnen und Kollegen für enorme Verwirrung gesorgt, denn danach ist eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 über den 31.3.2021 hinaus nur im Einzelfall und nur auf Antrag möglich. Meine „Nachforschungen“ und Hinweise von aufmerksamen Lesern dieses Blogs haben ergeben, dass das BMF-Schreiben nur die Beratungen vom 4.12.2020, nicht aber die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Das heißt, die Verhandlungen von Steuerberaterverband und -kammer mit den Vertretern der Großen Koalition und deren Zusagen sind nicht in das BMF-Schreiben eingeflossen. Nach den Zusagen der Politik soll die Fristverlängerung bis zum 31.8.2021 gesetzlich verankert...

22. Dezember 2020

Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt. Hintergrund Die Corona-Pandemie stellt auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Betreuung von Kindern vor erhebliche Probleme. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf es aber nicht zulässt, einfach zu Hause zu bleiben? Schon im Sommer hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I...

22. Dezember 2020

Die in Kürze auslaufende Übergangsfrist, in welcher u.a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet, stellt viele Unternehmer vor umsatzsteuerliche Herausforderungen und Fragen. Während in Teil I bereits eingeordnet wurde, welche Besonderheiten bei Lieferungen und sonstigen Leistungen laut neuestem BMF-Schreiben zu beachten sind, gilt es in Teil II einen Blick auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und den Warenhandel über elektronische Marktplätze zu werfen. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge...

22. Dezember 2020

Wie jedes Jahr im November hat die DPR vor wenigen Wochen ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Seit der letzten Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte für dieses Jahr ist einiges passiert: Es leiden nicht nur viele Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie, sondern auch die Existenz der DPR wurde gefährdet. In beiden Fällen gilt: Das Problem ist noch nicht gelöst; in einem Jahr wissen wir mehr, denn dann werden die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse der Corona-Pandemie sichtbarer. Für die DPR ist das Jahr 2021 das Jahr der Entscheidung, wie es weitergeht. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der...

21. Dezember 2020

Für den Veranlagungszeitraum 2021 sind die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen und -vorauszahlungen bisweilen noch nicht veröffentlicht. Diese erfordern wohl neue Zusatzangaben seitens der Unternehmerschaft, über die bisher aber noch keine Klarheit besteht. Hintergrund Normalerweise werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuervoranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren zeitnah vor Jahresende veröffentlicht. Dieses Jahr scheint dies allerdings anders. Denn ein entsprechendes BMF-Schreiben, welches regelmäßig auch eine Anleitung beinhaltet, fehlt bisweilen. Bekannt geworden ist allerdings bereits, dass in den neuen Formularen durch den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer Angaben zu machen sind, die bisher nicht gefordert werden. Neue Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen Die bereits bekanntgewordene Version der...

21. Dezember 2020

Soeben erst wurde gejubelt, dass beratene Steuerpflichtige für die Abgabe ihrer Steuererklärung 2019 bis zum 31. August 2021 Zeit haben. Genauer gesagt dient die Fristverlängerung den „Steuerprofis“. Doch wie so oft wurde die Rechnung ohne den Wirt, sprich ohne das BMF gemacht. Dieses lässt soeben verlauten: „Über diesen Zeitpunkt (Anmerkung: 31. März 2021) hinaus können die Fristen zur Einreichung der vorgenannten Steuererklärungen nur im Einzelfall und auf Antrag verlängert werden, falls der Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten.“ Es gibt eine „allgemeine Fristverlängerung“ also doch nur bis zum 31. März 2021. Offenbar...

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