Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sollen sich laut aktuellen Berichten für eine erneute Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung einsetzten. Wird es damit zeitnah zu einer Ausweitung der steuerlichen Verlustanerkennung kommen? Hintergrund Bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerliche Verlustverrechnung verbessert. Zum einen wurde ein neuer Abschnitt XIV in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Hier kodifizierte der Gesetzgeber unter der Überschrift „Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ neue Vorschriften, welche das BMF-Schreiben v. 24.04.2020 (IV C 8 – S 2225/20/10003 :010, BStBl 2020 S. 496, dazu bereits ausführlich Wengerofsky, StuB 2020, S. 450 ff.) ersetzten. Durch dessen Anweisungen konnte eine Erstattung bereits geleisteter...
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Arbeitnehmer müssen die private Nutzung ihres Dienstwagens entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder nach der Fahrtenbuch-Methode versteuern. Die Zahlung eines Nutzungsentgelts oder die Übernahme von laufenden Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil grundsätzlich. Umstritten ist aber, ob auch vom Arbeitnehmer getragene Garagenkosten, insbesondere anteilige Grundstückskosten für die zum eigenen Heim gehörende Garage, den Nutzungswert mindern. In 2019 hat das FG Münster entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Urteil vom 14.3.2019, 10 K 2990/17). Nach Auffassung der Richter erfolgt eine Minderung des Nutzungsvorteils nur dann,...
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, Wohnungsbauten betreuen und Wohnungen errichten und veräußern, können die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfällt, erhalten. Praktisch wird durch die erweiterte Kürzung für grundstücksverwaltende Unternehmen eine weitereichende Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer ausgesprochen. Hintergrund der begünstigenden Regelung ist, dass die adressierten Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen, selbst aber keine gewerbliche Betätigung wahrnehmen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge...
Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, bekommt einen Monat länger Zeit. Das BMF hat jetzt am 4.12.2020 die Abgabefrist fürs Kalenderjahr 2019 jetzt bis 31.3.2021 verlängert. Hintergrund Seit dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Das gilt sowohl für sogenannte beratene Steuerpflichtige wie auch für nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Konnten die Berater Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 wegen der Belastungen durch die Corona-Krise (unverschuldet) nicht pünktlich abgeben, konnte rückwirkend ab dem 1.3.2020 Fristverlängerung beantragt werden. Die Fristverlängerungen...
Noch nie stand die Bilanzpolizei so in der Kritik wie jetzt. In diesem Beitrag soll es ausnahmsweise nicht um die Kritik an der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gehen. Der Tätigkeitsbericht der DPR für dieses Jahr wird erst im Januar veröffentlicht. Doch bei einem Vortrag des Präsidenten hatte ich vor kurzem die Gelegenheit, von den besonders häufigen Fehlerfeststellungen in diesem Jahr zu erfahren. Neben dem Dauerbrenner Goodwill, gab es auch zu einem anderen Thema besonders häufig die gelbe Karte bei den DPR-Prüfungen. Dies war mir auch schon aufgefallen,denn ich verfolge regelmäßig die veröffentlichten Fehlerfeststellungen der DPR. Dauerbrenner Goodwill Die Wertminderung...
Die Auszahlungsfrist für den steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro soll bis 30.6.2021 verlängert werden. Dies sieht ein Änderungsvorschlag der Regierungskoalition zum JStG 2020 vor, über den diese Woche der BT-Finanzausschuss berät. Hintergrund Um die Sonderbelastungen der Arbeitnehmer während der Corona-Krise zu honorieren, hat der Gesetzgeber durch Änderung des EStG in diesem Jahr einen sog. Corona-Bonus eingeführt. Nach § 3 Nr. 11a EStG sind die in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.12.2020 auf Grund der Corona-Krise an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlten Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei (und abgabenfrei). Solche steuerfreien „Corona-Boni“...
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