Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sein. Soweit im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung Versorgungsleistungen zugesagt werden, sind diese weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten, sodass es zu einer unentgeltlichen Übertragung kommt. Eine begünstigte Vermögensübertragung liegt jedoch nur vor bei Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer originär gewerblichen oder freiberuflichen Personengesellschaft, eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines mindestens 50 Prozent betragenden Anteils an einer GmbH mit Wechsel der Geschäftsführertätigkeit. Wird anderes als das vorgenannte Vermögen übertragen, liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Es gelten...
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Reformvorschläge des IDW unter der Lupe Bei den Meldungen in der Presse zum Bilanzskandal bei Wirecard stehen auch immer wieder die Wirtschaftsprüfer in der Kritik. Das IDW hat am 15. Juli 2020 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie einige Vorschläge zur Weiterentwicklung der derzeitigen Regelungen macht. Ein wichtiger Hinweis erfolgt gleich zu Beginn: Bei der Weiterentwicklung der Regelungen sollte auf allem auch den zunehmend komplexen und digitalen Geschäftsmodellen Rechnung getragen werden. Denn wie der aktuelle Fall zeigt, muss sicherlich an mehreren Stellen nachgebessert werden. Wie immer trifft zunehmende Regulierung alle. Doch schauen wir uns einige Vorschläge des IDW zur Verbesserung...
Insbesondere wenn ein Objekt unmittelbar nach Anschaffung/Fertigstellung leer steht, geht das Finanzamt häufig davon aus, dass Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Das ist falsch. Ebenso falsch ist aber auch, dass keine Liebhaberei vorliegt bzw. vorliegen kann, wenn Vermietungsbemühungen bestehen. Insoweit muss dem Fiskus entgegengehalten werden: Schon mit Urteil vom 11.12.2012 (Az: IX R 68/10) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine nach Herstellung (oder nach Anschaffung) leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein können, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objektes erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr....
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Arbeitnehmer die Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Während etwa Transportkosten in nachgewiesener Höhe zu berücksichtigen sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden. Lässt man einmal laufende Erhöhungen der Umzugskostenpauschale außen vor, hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren nicht allzu viel getan. Doch Ende 2019 ist eine Regelung mit dem schönen Namen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet worden, die wohl zunächst allenfalls von einigen Experten beachtet worden ist. Doch sie strahlt nun ins Steuerrecht hinein. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...
Ob Krankenversicherungen tatsächlich einen Zuschuss für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zahlen wird häufig vom Alter abhängig gemacht. So auch eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 18.10.2018 (Az: 9 K 11390/16). Hierin hat das FG entschieden, dass wenn eine Unfruchtbarkeit nicht auf anormalen organischen Ursachen, sondern auf dem fortgeschrittenen Alters eines Menschen beruht, können die Kosten für die künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies ist jedoch offensichtlich eine Einzelmeinung. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage:...
Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die degressive Abschreibung – zeitliche befristet – wieder eingeführt. Für in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, in Anspruch genommen werden (§ 7 Abs. 2 EStG). Der Gesetzgeber erhofft sich dabei vor allem eine Erhöhung der Investitionsrate. Ist dies über eine befristete Wiedereinführung der degressiven AfA möglich? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften...
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