Am 6.5.2020 haben in einer Telefonkonferenz Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder das weitere Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Was ist aus Sicht der Wirtschaft davon zu halten? Hintergrund Seit dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland ist es durch abgestimmte Beschränkungsmaßnahmen der Länder gelungen, die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. In der Folge sind seit dem 20.4.2020 schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt worden, die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin niedrig geblieben. Auch wenn die Anordnung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nach dem BInfSchG Ländersache ist, haben sich die Bundesländer in der Vergangenheit sehr eng mit dem Bund, vertreten durch die Bundeskanzlerin...
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Die Corona-Krise ist mittlerweile in der steuerpolitischen Diskussion angekommen. Um die Corona-Folgen zu finanzieren fordern mittlerweile Vertreter mehrerer Parteien die (Wieder-) Einführung einer Vermögensabgabe bzw. Vermögensteuer. Dies überrascht wenig, so entbrennt die Diskussion um die Wiedereinführung einer Vermögensteuer (Vermögensabgabe) in regelmäßigen Zeitabständen. Zwar darf die Vermögensteuer – bedingt durch ein Urteil des BVerfG – seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben werden, trotzdem gab es in den letzten Jahren immer wieder Anläufe die Vermögenbesteuerung aus ihrem „Dornröschenschlaf“ (vgl. Oechsle, StuW 2004, S. 381) zu wecken. Bisher hat jedoch kein Vorstoß Gesetzeskraft erreicht. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller...
Bei Weihnachtsfeiern, Jahresabschlussveranstaltungen und Betriebsausflügen möchte das Finanzamt gerne mitfeiern, das heißt, es sieht in den Veranstaltungen „geldwerte Vorteile“ der Arbeitnehmer, die es grundsätzlich zu versteuern gilt. Der geldwerte Vorteil bleibt aber immerhin bis zu 110 EUR pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Und falls der anteilige Zuwendungsbetrag pro Arbeitnehmer höher als 110 EUR ist, kann der steuerpflichtige Vorteil statt individuell vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet werden. Vor einigen Tagen hatte ich darauf hingewiesen, dass die Definition „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ sehr fraglich sein kann, da der BFH insoweit eine andere Auffassung vertritt als die Finanzverwaltung (vgl. Corona-Bonus und Gehaltsumwandlung – was gilt denn nun?). Nun hat das BMF seine...
Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesell-schaft dar. Eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung sind deshalb zentrale Zielsetzungen auch in der Steuerpolitik. Jetzt das BMF am 30.4.2020 eine Formulierungshilfe für ein Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Das Bundeskabinett will dem Vernehmen nach noch diese Woche darüber beraten. Hintergrund Auf Bundesebene sind bereits zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie neben zahlreichen Finanzhilfen in Form von Zuschüssen und Kreditprogrammen auch eine ganze Reihe von Steuererleichterungen beschlossen worden, um die Liquidität vieler tausend Unternehmen in Deutschland zu schonen. Dieser betrifft Steuerstundungen auf Antrag, Erleichterungen bei Steuervorauszahlungen, Verzicht...
Das in der Corona-Krise besonders beanspruchte Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten soll mehr finanzielle Anerkennung erhalten. Dies sieht der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor, den das Bundeskabinett am 29.4.2020 beschlossen hat. Hintergrund Bereits am 27.3.2020 hat der Bundestag hat daher eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt und beschlossen, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Dies sieht das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor (BGBl 2020 I S. 587). Besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen...
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