Jedes Mal, wenn ich Urteile zu lohnsteuerlichen Begünstigungen lese, frage ich mich, warum Arbeitgeber und Arbeitgeber unbedingt die Grenzen des Machbaren ausloten müssen. Warum müssen es bei Sachbezügen händeringend 44 Euro sein? Warum streitet man sich, ob eine Zahlung wirklich „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet wird? Und seit Neuestem: Muss der Restaurantscheck eines Arbeitgebers wirklich in der Mittagspause in einer nahe gelegenen Gaststätte eingelöst werden? Oder kann er nicht auch für den Einkauf in einem 50 Km entfernten (!) Supermarkt genutzt werden? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
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Handels- wie steuerrechtlich sind für ungewisse Verbindlichkeiten unstrittig Rückstellungen zu bilden. Die Finanzrechtsprechung hat dabei wegen der Streitanfälligkeit unsicherer Schulden in unzähligen Einzelurteilen sachverhaltsspezifische Lösungen gesucht. Jüngst hatte sich der BFH mit der Frage zu befassen, ob ein im Spezialgerüstbau bei Großindustrieanlagen tätiges Unternehmen für die Verpflichtung zur Räumung des Baustellenlagers eine Rückstellung zu bilden hat. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu...
Es ist aus. Die Bilanzpolizei wird bald Geschichte sein. Doch ist dies die Lösung? Die Meldungen in der Presse haben sich seit dem 18. Juni 2020 überschlagen: An diesem Tag sollte der Geschäftsbericht des DAX-Konzerns Wirecard veröffentlicht werden. Mittlerweile wissen wir einiges mehr: Der Wirtschaftsprüfer hat das Testat verweigert, das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Die 1,9 Milliarden Euro soll es nie gegeben haben – diese Vorwürfe stehen auch zu zahlreichen Umsätzen und Geschäften im Ausland im Raum. Einer der Vorstände – mittlerweile Ex-Vorstand – ist auf der Flucht. In meiner kurzen Serie „Lehren aus Wirecard“ möchte ich einige Themen ansprechen,...
Im Rahmen seiner Empfehlungen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hatte der federführende Finanzausschuss des Bundesrates in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesrat angeregt, die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von derzeit 800 Euro auf 1000 Euro anzuheben. Gleichzeitig sprach er sich für einer Streichung der sog. Sammelpostenmethode (§ 6 Abs. 2a EStG) aus. Beide Maßnahmen wurden letztendlich nicht in das Gesetz aufgenommen. Nebeneinander von Sofortabschreibung und Sammelpostenverfahren Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vereinfachung und vermeidet Streitigkeiten in Fragen der Bewertung bei einer Vielzahl von Wirtschaftsgütern. Zuletzt war die...
Noch Ende Juni 2020 hat das BMF hat eine Verlängerung der Frist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Jetzt wollen Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg mit eigenen Länderregelungen die Nichtbeanstandungsfrist bis 31.3.2021 verlängern Hintergrund Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 ist § 146a AO eingeführt worden (BGBl 2016 I S. 3152). Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Seit 01.01.2020 gilt dieses sogenannte Kassengesetz bundesweit. Seit 1.1.2020 ist jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) zu sichern, die...
Angabe der Restrukturierungs-Aufwendungen im DAX ist lückenhaft Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ist eines der Ziele von Investoren. Um dies zu erreichen, hat die DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) zwölf Empfehlungen herausgegeben, die dies ermöglichen sollen. Eine davon ist die Angabe der absoluten Höhe der Restrukturierungs-Aufwendungen im Jahresabschluss. Die Angabe ist allerdings freiwillig. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil...
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