Der gute alte Goodwill. Ein ewiges Sorgenkind. Die Diskussionen um die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung nach IFRS sind in vollem Gange. Wieder einmal. Selbst die DPR alias „Bilanzpolizei“ hat das erkannt und die Werthaltigkeit des Goodwills als Prüfungsschwerpunkt für das kommende Jahr festgelegt. Gut so, wie ein Blick in die Geschäftsberichte des DAX für die Saison 2018 schaut. Aber nun der Reihe nach. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter...
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Ehrenamtliche rechtliche Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Aufwandspauschale, die grundsätzlich steuerpflichtig ist. Ihnen wird nur Betreuerfreibetrag gewährt, der bislang lediglich 2.400 Euro beträgt (§ 3 Nr. 26b EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung kommt die Steuerbefreiung für Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht in Betracht, weil die Aufwandsentschädigung nicht in einem Haushaltsplan ausgewiesen wird. Auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG greift nicht, weil es sich bei der Betreuertätigkeit nicht um öffentliche Dienste handelt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...
In einem neuen Anwendungsschreiben äußert sich das BMF zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 S. 1 AO (BMF-Schreiben v. 27.11.2019 – IV A 3 – S 0465/19/10004 :001); AdV ist danach auf Antrag bereits für Zinszeiträume ab 1.1.2012 zu gewähren. Hintergrund Nach § 238 Abs.1 S. 1 AO beträgt die Zinshöhe 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent im Jahr. Dies betrifft etwa Nachzahlungs-, Stundungs-, Verspätungs-, aber auch Erstattungszinsen auf Steuererstattungsansprüche. Der Zinssatz von sechs Prozent/Jahr ist seit langem heftig...
In meinem Blog „Aktien-Totalverluste: Was gilt den nun ab 2020?“ habe ich über das Hin und Her bei der geplanten Änderung des § 20 Abs. 2 EStG berichtet. Ein ähnliches Ping-Pong-Spiel gab – und gibt es – bei der Berücksichtigung von Sachbezügen, genauer gesagt von Prepaidkarten. Was gilt denn nun hier? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer...
Immobilienveräußerung innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig – Ausnahme: Eigennutzung Die Veräußerung von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegt der Einkommensteuer. Hiervon ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (2. Alternative) genutzt wurden. Das bedeutet in der 2. Alternative: Ausreichend ist bereits eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen – wobei sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf das gesamte mittlere Kalenderjahr erstrecken muss,...
Seit Jahren gibt es Streit hinsichtlich der Frage, wie mit wertlos geworden Aktien beziehungsweise wertlosen Wertpapieren steuerlich umzugehen ist. Die Finanzverwaltung will grundsätzlich Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot nicht anerkennen. Und sie hat sich auch jahrelang geweigert, Verluste aus Veräußerungen anzuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös übersteigen. Nun wollte der Gesetzgeber handeln, dann wieder nicht, dann wieder doch. Oder? Was gilt denn eigentlich? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
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