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11. Dezember 2019

Seit Jahren gibt es Streit hinsichtlich der Frage, wie mit wertlos geworden Aktien beziehungsweise wertlosen Wertpapieren steuerlich umzugehen ist. Die Finanzverwaltung will grundsätzlich Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot nicht anerkennen. Und sie hat sich auch jahrelang geweigert, Verluste aus Veräußerungen anzuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös übersteigen. Nun wollte der Gesetzgeber handeln, dann wieder nicht, dann wieder doch. Oder? Was gilt denn eigentlich? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...

11. Dezember 2019

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nach § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung ist lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkommensquelle, also dem besagten Steuerstundungsmodell möglich. Mit dieser Einleitung berichteten wir bereits im Beitrag „Nicht jede Steuergestaltung ist ein Steuerstundungsmodell“ über höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Steuerstundungsmodell aufgrund § 15b EStG. Im vorgenannten Beitrag ging es dabei um eine für Steuerpflichtige positive Einschränkung der Definition eines Steuerstundungsmodells. Aktuell hat der BFH mit Urteil vom 6.6.2019 (Az: IV R 7/16) im Hinblick auf die Steuerstundungsmodelle ein für die Finanzverwaltung positives Urteil gefällt. Ein Beitrag von: Christoph...

10. Dezember 2019

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) werden rückwirkend ab 2019 Betreiber von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 KW von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 32 GewStG) und damit auch von der IHK-Pflichtmitgliedschaft (§ 2 Abs. 1 IHKG) befreit. Hiervon werden viele 100.000 Betreiber von PV-Kleinstanlagen profitieren. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“...

10. Dezember 2019

Tri tra trullala – die GoBD sind wieder da. Eigentlich hatte ich mir geschworen, die neuen GoBD vom 28.11.2019 erst durchzusehen, wenn sie tatsächlich im BStBl veröffentlicht worden sind. Das Desaster vom August dieses Jahres, als die GoBD wieder zurückgezogen worden sind, hat mich skeptisch werden lassen. Doch nun liegen die aktuellen GoBD nun einmal auf meinem Tisch und ich konnte den inneren Schweinehund nicht überwinden – ich musste hineinschauen. Aber siehe da: Nach zweimaligem Durchblättern und einem Vergleich mit der letzten, also der zurückgezogenen Version habe ich keine Änderungen feststellen können. Man mag mich eines Besseren belehren: Derzeit weiß...

10. Dezember 2019

Mit Urteil vom 05.09.2019 (V R 57/17) hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt von der Umsatzsteuer befreit ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von „gebrauchten“ Lebensversicherungen. Der Streitfall Die Klägerin (AG) erwarb von Privatpersonen abgeschlossene Kapitallebensversicherungen. Der Kaufpreis lag jeweils über dem sog. Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Im Anschluss änderte die Klägerin die Versicherungsverträge, indem sie die für die Ablaufleistung unerheblichen Zusatzversicherungen kündigte und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umstellte. Anschließend veräußerte sie ihre Rechte an den so modifizierten Kapitallebensversicherungen an Fondsgesellschaften. Ein Beitrag...

9. Dezember 2019

Viele Versicherungsvertreter erhalten im Ruhestand Zahlungen aus „ihrem“ Vertreterversorgungswerk. Es stellt sich dann die Frage, ob die Leistungen als Renteneinkünfte mit einem geringen Ertragsanteil oder aber als – nachträgliche – gewerbliche Einkünfte voll zu besteuern sind. Jüngst hat das FG Nürnberg entschieden, dass Berufsunfähigkeitsrenten aus einem Vertreterversorgungswerk als nachträgliche gewerbliche Einkünfte voll zu besteuern sind und nicht nur dem Ertragsanteil unterliegen (Urteil vom 25.7.2019, 6 K 1733/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...

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