Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für das Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So die Regelung in § 1 Abs. 1a UStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Im Jahre 2017 hat der BFH den EuGH hinsichtlich der Frage angerufen, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind. Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten. Denn die so erhofften Kostenvorteile werden durch eine Umsatzsteuerpflicht der vom Dienstleister bezogenen Leistung geschmälert, da Banken beim Bezug derartiger Leistungen im Allgemeinen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nunmehr liegt die Antwort des EuGH vor (BFH-Beschluss vom 28.9.2017, V R 6/15; EuGH-Urteil vom 3.10.2019, Rs. C-42/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
Wird ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, bereits entsprechend dem Baufortschritt verwendet, noch bevor es insgesamt fertig gestellt ist, ist für jeden gesondert in Verwendung genommenen Teil des Wirtschaftsguts ein besonderer Berichtigungszeitraum anzunehmen. So geregelt in Abschnitt 15 a.3 Abs. 2 Satz 1 UStAE. Fraglich ist jedoch, ob es bei dieser Verwaltungsauffassung bleiben wird. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben...
Der Bundestag hat am 24.10.2019 das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) mit den Änderungsvorschlägen des federführenden Ausschusses (BT-Drs. 19/14431) verabschiedet. Der Bundesrat wird im Rahmen des sog. „Zweiten Durchgangs“ am 29.11.2019 über den Entwurf beraten und diesem voraussichtlich zustimmen. In diesem Fall wird das BBiMoG im Bundesgesetzblatt verkündet und am 01.01.2020 in Kraft treten. Hintergrund Eine duale Berufsausbildung ist seit Jahrzehnten die häufigste Qualifizierungswahl in Deutschland gewesen: 2018 haben 494.539 Personen ihre duale Berufsausbildung in einem der rund 330 nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberufe begonnen, davon allein 309.830 in IHK-Ausbildungsberufen. Allerdings: 513.988 Personen...
Negativzinsen der Europäischen Zentralbank geben verschiedene Kreditinstitute inzwischen an Privatkunden weiter. CSU-Chef Markus Söder fordert daher ein politisches Eingreifen, das Sparer schützt und von Negativzinsen befreit. Die Entlastung ermöglichen könne eine steuerliche Geltendmachung von Negativzinsen. Status quo Für Privatanleger stellen Negativzinsen derzeit keine (negativen) Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Diese werden als Verwahrgebühr behandelt, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag erfasst werden – und sich damit im Regelfall steuerlich nicht auswirken. Für Geschäftskunden gab es bereits zuvor steuerlichen Regelungsbedarf zu Negativzinsen: Gewerbesteuerlich werden Negativzinsen als Verwahr-Gebühren wie...
Ehescheidungskosten sind generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Andererseits gilt: Ein Abzug ist möglich, wenn der Bürger ohne Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Und letztlich: Aufwendungen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entstehen zwangsläufig aus tatsächlichen Gründen und sind daher als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 27. Juni 2025
Update: Bezahlbare Wohnungen durch Mietpreisbremse und Wohnungsbau-Turbo
-
Christian Herold 27. Juni 2025
Was gilt steuerlich, wenn ältere Freiberufler dauerhaft Verluste erwirtschaften?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 26. Juni 2025
Gute Nachricht für Rentner: Renten steigen zum 1.7.2025
-
Christian Herold 25. Juni 2025
Wann ist Reitunterricht umsatzsteuerpflichtig und wann -steuerfrei?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 24. Juni 2025
Investitionssofortprogramm und Investitionsbooster: Bundesländer fordern Ausgleich für Steuerausfälle
NEUESTE KOMMENTARE
24.06.2025 von Maik Geduhn
Kein Kinderkram: BFH ignoriert den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung beim Kinderfreibetrag
12.06.2025 von Sebastian Wenzel
Berufskraftfahrer und die Tücken bei der Berechnung der Übernachtungspauschale
24.06.2025 von Anne
BP-Bericht entfaltet keine Bindungswirkung für die Zukunft