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20. November 2019

Die Politik lässt weiterhin jeden Willen vermissen, den sechs Prozent pro Jahr betragenden Zinssatz auf Steuernachforderungen (§ 238 Abs. 1 AO) zu senken. Die Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25.9.2019 einen entsprechenden FDP-Antrag (BT-Drs. 19/10158) zurückgewiesen. Bei so viel politischer Unvernunft bleibt es dabei: Jetzt kann nur noch das Bundesverfassungsgericht helfen! Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...

19. November 2019

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen “Verlustverrechnungstopf”. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht...

19. November 2019

Grundsätzlich können Werbungskostenüberschüsse bei Vermietung und Verpachtung mit anderen Einkünften verrechnet werden. Grundsätzlich wird nämlich bei der Vermietung von Wohnimmobilien eine Liebhaberei nicht angenommen. Wohl gemerkt grundsätzlich! Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

18. November 2019

Der Bundestag hat am 14.11.2019 die teilweise Abschaffung des „Soli“ ab 2021 beschlossen. Die Befreiung von rund 90 Prozent der Steuerzahler und Teilentlastung von weiteren 6,5 Prozent mit einem Gesamtvolumen von 10,9 Mrd. Euro ist zwar begrüßen. Inakzeptabel ist aber, dass sog. „Besserverdiener“ auch künftig den Soli in unveränderter Höhe zahlen und damit die einigungsbedingten Finanzierungslasten allein tragen sollen. Hintergrund Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der „Soli“ 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer (§ 3 SolzG). Es handelt sich um eine Ergänzungsabgabe, deren Aufkommen...

18. November 2019

Auch wer einen Altbau erwirbt, den er zu Wohnzwecken vermieten möchte, darf üblicherweise nur 2 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes als AfA geltend machen. Der Gesetzgeber unterstellt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Bei Wohngebäuden, die bereits vor 1925 fertiggestellt worden sind, werden 40 Jahre und ein AfA-Satz von 2,5 Prozent zugrunde gelegt. In bestimmten Fällen dürfen zwar eine geringere tatsächliche Nutzungsdauer und damit ein höherer AfA-Satz beantragt werden. Doch die Voraussetzungen sind streng und den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer muss der Hausbesitzer führen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...

15. November 2019

Mit Urteil vom 17.05.2017 – V R 52/15 hat der BFH entschieden, dass eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig ist. Nach Auffassung des Gerichts scheitert die Gemeinnützigkeit an der Förderung der Allgemeinheit. Denn die Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft muss nach § 52 AO darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Für den Ausschluss von Frauen konnten jedoch keine zwingenden sachlichen Gründe angeführt werden. Im Nachgang zu dem Urteil kam die Frage auf, inwieweit Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre um ihre Gemeinnützigkeit fürchten müssen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter...

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