Nun ist er also da, der Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Verankert werden soll die Förderung im geplanten § 7b EStG, der – wie könnte es anders sein – sieben Absätze umfasst und durch die Paragrafen 37 und 52 flankiert wird. Ich erlaube mir, lediglich auf Absatz 5 des § 7b EStG-E zu verweisen: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne...
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Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Bei möblierter Vermietung ist die ortsübliche Miete noch um einen Zuschlag zu erhöhen, allerdings nur, wenn sich ein solcher ermitteln lässt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben...
Krise ist derzeit kein Begriff, der sich oft in der Presse findet. Zumindest nicht in Bezug auf das Thema Wirtschaftskrise. Unternehmenskrisen wie beispielsweise bei Steinhoff durch die aufgedeckten Bilanzmanipulationen hingegen schon. Da lohnt sich der Blick über den Tellerrand zu unseren Nachbarn – den Schweizern. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den...
Der neueste Bilanzskandal trägt den Namen Steinhoff. Gab es Warnzeichen? Gibt es Umstände, die auf einen möglichen Skandal hinweisen? Die Fälle der Vergangenheit zeigen: Es gibt einige Ähnlichkeiten, denn einige Umstände weisen bei den Skandalen Parallelen auf. Doch nun zu den Warnsignalen im Einzelnen: Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen....
Die Veranstalter von sogenannten Dinner-Shows scheinen hartnäckige Menschen zu sein. Wenn ich richtig gezählt habe, sind sie in jüngster Zeit das dritte Mal vor dem BFH unterlegen, das heißt, die Dinner-Shows unterliegen nach Ansicht des BFH dem Regelsteuersatz. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt (BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 2/16). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen die Eintrittsberechtigungen für Theater und den Theatervorführungen vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler zwar dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung setzt jedoch voraus, dass die begünstigte Vorführung der Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist und den...
Spätestens im letzten Quartal stehen die alljährlichen Gehaltsrunden wieder an und damit einhergehend die Frage nach der optimalen Ausgestaltung des Vergütungssystems. Variable Vergütungen sind meistens der Standard, auch wenn sie teilweise sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können: angefangen vom klassischen Add-On bis zur Mindestvergütung mit einem hohen variablen Vergütungsbestandteil, der teilweise auch über 50 % betragen kann. Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Augsburg Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Lehrbeauftragte an der FOM Hochschule München Warum blogge ich hier? Der Expertenblog ist eine perfekte Ergänzung zur Vertiefung von aktuellen (steuer-) rechtlichen Themen. Meine inhaltlichen Schwerpunkte setze...
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Grundsicherung: Schulgeld für Privatschule erhöht nicht den Anspruch auf ALG II
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Update: Bundesrat billigt besseren Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
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