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13. Dezember 2016

Da laust mich doch der Affe, als ich in einer Randbemerkung im Handelsblatt lese: Die Grenze für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro netto wurde seit 1965 nicht mehr angehoben. Ehrlich gesagt, habe ich mir über diese Grenzen noch nie Gedanken gemacht. Ich bin sozusagen mit der 410-EUR-Grenze groß geworden. Seitens der Arbeitsgruppe Wirtschaft und der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfaktion wird eine Verdoppelung auf 800 EUR gefordert. Ehrlich gesagt: Eine solche Forderung wird aber auch einmal Zeit. Was kann sich ein Unternehmer denn heute noch für 410 EUR netto für sein Unternehmen anschaffen? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker...

13. Dezember 2016

Solange die Kirchensteuer nicht als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer entrichtet wurde, kann gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Erfreulicherweise gilt dies auch für die Kirchensteuer des Erblassers.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

12. Dezember 2016

Folgender Fall ist in der Praxis gar nicht so selten: Sohn oder Tochter erhalten im Zuge der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge einen Betrieb bzw. Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Weil der Übergebende noch Schulden hat, gewähren ihm die Übernehmer ein Darlehen, damit dieser seine Verbindlichkeiten tilgen kann. Das Darlehen wird endfällig verzinst, das heißt, die Zinsen sollen erst mit der Darlehenstilgung gezahlt werden. Tatsächlich wissen ohnehin alle Beteiligten, dass das Darlehen niemals zurückgezahlt wird, sondern sozusagen mit dem Tode von Vater oder Mutter erlischt. Nun stellt sich die Frage, ob die bis dahin aufgelaufenen Zinsen im Todeszeitpunkt der Einkommensteuer (bzw. gegebenenfalls...

11. Dezember 2016

Im Rahmen der Aufgabe eines Gewerbebetriebs werden stille Reserven, welche sich über Jahre oder Jahrzehnte im Betrieb aufgebaut haben, in einem punktuellen Vorgang aufgedeckt. Dieser „Zusammenballung“ tragen wesentliche steuerliche Begünstigungen in den § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Rechnung. Wegen der erhöhten steuerlichen Belastung für den bisherigen Betriebsinhaber im Zeitpunkt der Aufgabe ist der sachliche Umfang des begünstigten Aufgabegewinns ein häufiger Zankapfel zwischen Berater, Finanzverwaltung und den Finanzgerichten. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu,...

10. Dezember 2016

Eine große Party von der Steuer absetzen? Schwierig, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt. Der zweite Teil: Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen. Gesprächsstoff ist bereits reichlich vorhanden. Und das ein...

9. Dezember 2016

Der Bundesfinanzhof hat in der vergangenen Woche ein Urteil zur Absetzbarkeit eines großzügig dimensionierten Gartenfests veröffentlicht. Vor allem macht die Entscheidung mal wieder deutlich, wie wichtig eine saubere Dokumentation für steuerliche Zwecke ist. Und: „bigger is not always better“. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet...

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