Im Arbeitsvertrag können auch Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart werden. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG dazu Stellung genommen, ob dies auch für Kryptowährungen gilt. Worum ging es im Streitfall? Die Klägerin war bei dem beklagten Unternehmen, das sich insbesondere mit Kryptowährungen befasst, seit dem Juni 2019 zunächst in Teilzeit, seit April 2020 in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400,00 Euro beschäftigt. Zusätzlich war jedenfalls bis zum 31.3.2020 arbeitsvertraglich ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse vereinbart. Die Provision war dabei zunächst in Euro zu ermitteln und zum Zeitpunkt der Fälligkeit – dem jeweiligen Letzten des Folgemonats –...
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Zum 1.1.2020 hat der Gesetzgeber das so genannte Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 EStG gesetzlich geregelt und auch verschärft. Dies war eine Reaktion auf das BFH-Urteil vom 1.8.2019 (VI R 32/18, BStBl 2020 II S. 106). Das Zusätzlichkeitserfordernis ist nach § 8 Abs. 4 EStG nur dann erfüllt, wenn die entsprechende Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. Auch gab es – mit unterschiedlichen Anwendungszeitpunkten...
Liefert der Betreiber einer Blindenwerkstätte seine Erzeugnisse ins EU-Ausland, so ist der Vorgang gleich nach zwei Vorschriften steuerfrei, und zwar nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG als auch nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung). Während die erstgenannte Befreiung den Vorsteuerabzug ausschließt, wird dieser bei einer innergemeinschaftliche Lieferung nicht eingeschränkt. Insofern gibt es also eine Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften. Naturgemäß vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG vorgeht, das heißt, dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen wird. Das Niedersächsische...
„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Alle Ängste, alle Sorgen sagt man, blieben darunter verborgen.“ Wer kennt nicht diesen Klassiker von Reinhard Mey? Nun ja, Reinhard Mey hat seinerzeit wohl nicht daran gedacht, dass der deutsche Fiskus sozusagen mit im Flieger sitzt und dann die eine oder andere Sorge eben doch aufkommt – nämlich, wenn der Fiskus Steuern für den Flugunterricht haben möchte oder aber sich weigert, Vorsteuern für den Erwerb eines Flugzeuges auszuzahlen. Und so lag es wieder einmal am BFH, für eine Klärung zu sorgen und. Dieser hat entschieden, dass Flugunterricht üblicherweise nicht umsatzsteuerfrei ist....
Die BaFin hat erneut Fehler in einem Konzernabschluss festgestellt – diesmal bei der Meta Wolf AG. Doch wer sich jetzt auf konkrete Zahlen freut, wird enttäuscht. Was die BaFin moniert hat Die Meta Wolf AG hat in ihrer Konzern-GuV Umsätze angegeben, die ihr so gar nicht zugestanden hätten, denn sie war bei den Geschäften nur als Vermittlerin unterwegs. Eigentlich hätte sie nur den kleineren Betrag, also den Vermittlungsaufschlag, als Umsatz verbuchen dürfen. Auch die Materialaufwendungen hätten gar nicht auftauchen dürfen. Am Endergebnis dieser Geschäfte hätte sich dadurch übrigens nichts geändert – aber die Darstellung war eben nicht korrekt. Außerdem hat...
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht, das das Vorgängerschreiben vom 10. Mai 2022 ersetzt (IV C 1 – S 2256/00042/064/043). Für Anleger bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der Compliance-Anforderungen und potenzielle steuerstrafrechtliche Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Auswirkungen, typische Fallstricke und Strategien zur Risikominimierung. Erweiterte Dokumentations- und Mitwirkungspflichten Das neue BMF-Schreiben konkretisiert die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger erheblich: Lückenlose Transaktionsübersichten aller genutzten zentralen Exchanges (CEXs) Wallet-Adressen und Zeitstempel sämtlicher Transaktionen Screenshots von Krypto-Börsen als ergänzende Nachweise Detaillierte Kursinformationen zu Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkten Besonders herausfordernd ist...
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