Nach ständiger Rechtsprechung ist geklärt: Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer geleisteten Überstundenvergütungen sind steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Nichts anders gilt für Zuschläge an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit. Dies ist nichts Neues. Neu ist aber, dass diese Grundsätze auch für den „nur“ faktischen Geschäftsführer gelten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten...
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Seit der Finanzkrise hat das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Qualität der externen Abschlussprüfung gelitten. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, wird es nunmehr eine sog. externe Rotationspflicht geben. Bisher war nach sieben Jahren eine interne Rotation durch den Wechsel des verantwortlichen Prüfungspartners in der Prüfungsgesellschaft ausreichend (inkl. bestimmter Karenzzeiten). Durch das neue Gesetz wird die externe Rotation verpflichtend. So beträgt die maximale Prüfungszeit nach dem neuen Gesetz 20 Jahre. Es gibt nach zehn Jahren eine Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse,...
Seit einiger Zeit prüft die Finanzverwaltung sehr genau, wann die Umsatzsteuer-Vorauszahlung der Monate Dezember bzw. (bei Dauerfristverlängerung) November geleistet bzw. ob die so genannte Zehn-Tage-Regelung richtig angewandt worden ist. Aktuell dürften insbesondere die Fälle zum Jahreswechsel 2013/2014 vielen Beratern Probleme bereiten, da die Vorauszahlungen der Monate Dezember bzw. November 2013 bei bestehenden Einzugsermächtigungen oftmals erst einige Tage nach dem 10. Januar 2014 abgebucht worden sind und die Zahlungen daher (fälschlicherweise) nicht als Betriebsausgabe in 2013 geltend gemacht worden sind. Die OFD Nordrhein-Westfalen weist nun in einer aktuellen Verfügung auf Folgendes hin: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
Bereits vor einigen Wochen hat das FG Münster im Rahmen einer Pressemitteilung seine Zwischenentscheidung zum oben genannten Thema bekannt gemacht. Nunmehr sind auch die Urteilsgründe veröffentlicht worden (FG Münster v. 04.02.2016, 9 K 1472/13 G); allerdings steht nach wie vor die endgültige Entscheidung aus. Da bereits klar ist, dass die Revision zugelassen wird, ist davon auszugehen, dass auch die endgültige Entscheidung des FG Münster nur eine Zwischenetappe bei der Frage sein wird, ob Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Urteilsgründe, da sie meines Erachtens sehr einleuchtend sind. Ein...
Häufig mit guten Gründen wird sozial und ökologisch verantwortliches Handeln von Privatleuten und Wirtschaftsakteuren eingefordert. Bereits heute haben große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte KapCo-Gesellschaften im Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Arbeitnehmer- und Umweltbelangen, zu berichten (§ 289 Abs. 3 HGB). Nun kommt über die EU eine erweiterte Berichterstattungspflicht. Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/95/EU umzusetzen, wurde der Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vorgelegt. Was kommt hier auf die Unternehmen zu? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen...
Kaum hatte ich den Artikel zu „Disclosure Overload“ und die vorgenommene Kürzung des Geschäftsberichtes am Beispiel der Siemens AG geschrieben, blickte ich wenige Stunden später in das Handelsblatt. Dort wurden die erhebliche Kürzung der Quartalsberichte und die damit befürchtete Intransparenz thematisiert. Doch nun der Reihe nach. In der Vergangenheit mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen alle drei Monate Zwischenberichte veröffentlichen. Es ging nach der Devise: je mehr, desto besser. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum...
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