Im Social-Media-Bereich wurde das Urteil des BFH mit Freude verbreitet, nachdem der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragssteuerrechtlich ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellt, das eingelegt und abgeschrieben werden kann (BFH v. 12.06.2019 – X R 20/17). Hier lockten hohe Einlagewerte und Abschreibungsbeträge denen 0,00 Euro Anschaffungskosten entgegenstehen. Wer darauf setzte, hat seine Rechnung allerdings ohne das FG Baden-Württemberg gemacht. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das...
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Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Im Gegenzug sind Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar. Es bleibt aber die Frage, was mit so genannten nachlaufenden Betriebsausgaben geschieht, also etwa eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021. Das FG Nürnberg hat diesbezüglich nun entschieden, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben für steuerbefreite Photovoltaikanlagen mehr abgezogen werden dürfen, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen. Überraschenderweise stellt das Gericht dabei aber gar nicht auf einen „wirtschaftlichen Zusammenhang“ oder das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 1 EStG ab, sondern leitet...
Der Immobilienkonzern Vonovia scheint im dritten Quartal 2024 eine Atempause bei den hohen Wertberichtigungen einzulegen. Während in den ersten sechs Monaten weiterhin nennenswerte Abwertungen vorgenommen wurden, fielen diese jedoch geringer aus als im Vorjahr. Dennoch reicht das operative Ergebnis nicht aus, um die Gewinnschwelle zu erreichen. Positiv ist immerhin, dass der Verlust im aktuellen Geschäftsjahr bislang spürbar niedriger ist als im Vorjahreszeitraum. Ein Blick in den Quartalsbericht Die hohen Wertberichtigungen auf Immobilien haben ein Ende. Im dritten Quartal musste Vonovia hier keine hohen Wertberichtigungen vornehmen. Betrachtet man die drei Quartale insgesamt, zeigt sich jedoch, dass es auch in diesem Jahr...
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll ab 1.1.2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Das geht aus einer Verordnung (BT-Drs. 20/13710) der Bundesregierung vom 10.11.2024 hervor. Bundestag und Bundesrat müssen aber erst noch zustimmen. Hintergrund Die soziale Pflegeversicherung wird grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Der Beitragssatz beträgt seit 1.7.2023 allgemein 3,4 Prozent, bei Kinderlosen 4 Prozent des Bruttogehalts. Eine abweichende Regelung gilt im Bundesland Sachsen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung keinen Feiertag gestrichen hatte. Dort entfallen von den 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag 2,2 Prozent auf die Beschäftigten und 1,2 Prozent auf die Arbeitgeber. Für die Umsetzung einer Beitragssatzanhebung in...
Seit dem 1.1.2022 sind ertragsteuerlich Einnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei. Seitdem ist in den Fällen der Einnahmenüberschussrechnung fraglich, ob Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, die wirtschaftlich im Jahr 2021 oder früher verursacht worden sind. Das Finanzgericht Nürnberg hatte nun über einen entsprechenden Fall zu urteilen: Auf seiner Scheune betrieb der Kläger eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 11,7 kWp. Im März 2022 reichte er seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021 ein. Hierin ergab sich eine Nachzahlung in Höhe von 864 Euro, die er sodann bezahlte. Ein Jahr später reichte er für seine Photovoltaikanlage eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr...
Ein Unfallopfer kann einen zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht – so der BGH 8.10.2024, VI ZR 250/22. Sachverhalt im Streitfall Der Kläger erlitt 2019 während seiner Arbeit in einer Waschstraße eine tiefe, klaffende Riss- und Quetschwunde am linken Unterschenkel. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach war unstreitig. Der Kläger war unfallbedingt vom 8. bis zum 22.5.2019 und vom 26. bis zum 27.8.2019 in stationärer Behandlung. Laut fachärztlicher Bescheinigung vom 17.8.2020 war er unfallbedingt bis voraussichtlich zum 14.9.2020 arbeitsunfähig. Mit der Klage machte der...
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