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24. September 2015

In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser...

21. September 2015

Zuweilen werde ich von Steuerberater-Kollegen gefragt, in welcher Höhe ich einen Sicherheitszuschlag für gerechtfertigt halte, wenn bei einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Betriebsprüfung formelle Fehler in der Kassenführung festgestellt werden, es ansonsten aber keine gravierenden Prüfungsfeststellungen gibt. Die Frage ist natürlich schwierig zu beantworten, da jeder Fall anders gelagert ist. Sofern bei einem Steuerpflichtigen aber keine Schwarzgeschäfte festgestellt werden oder hinreichende Indizien für verkürzte Steuerbeträge sprechen, sondern in der Tat lediglich einzelne Mängel in der Kassenführung vorliegen (zum Beispiel ganz vereinzelt fehlende Z-Bons), so würde ich im Rahmen einer Betriebsprüfung mit dem Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) argumentieren....

18. September 2015

Das Privatleben eines Menschen hat ja bekanntlich einen nicht gerade unbeachtlichen Einfluss auf seine Besteuerung. Deshalb sollte man seinen Steuerberater auch über seine persönlichen Verhältnisse immer mal informieren. Zum Beispiel, wenn man als Alleinerziehender gar nicht mehr alleine erzieht. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet...

16. September 2015

Wenn man den Begriff „Bilanzfälschung“ als Google Alert abonniert hat, kommen in den letzten Monaten vermehrt Nachrichten in den Posteingang. Das Thema ist also auch weiterhin aktuell obwohl die großen Skandale bereits mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu...

15. September 2015

Mit guten Gründen ist die Verschwiegenheit des Wirtschaftsprüfers allgemein und in seiner Funktion als Abschlussprüfer im Speziellen ein hohes Gut. Selbstverständlich sind Dritte, etwa externe Aufsichts- oder Überwachungsinstitutionen, Strafverfolger, Geschäftspartner des Mandanten u.a., daran interessiert, vom Wissen des Wirtschaftsprüfers zu profitieren. Da gerade der Abschlussprüfer tiefe Einblicke ins Unternehmen erhält, stellt sich unter anderem die Frage, ob er bei Entdeckung von Unregelmäßigkeit von sich aus aktiv werden und Dritte informieren soll. Die Diskussion wird nicht nur immer wieder national diskutiert, sondern auch der internationale Normgeber für Prüfungsnormen hat sich der Frage angenommen und ist mit weitgehenden Forderungen nach vorne geprescht....

14. September 2015

Wer einen runden Geburtstag oder ein anderes Ereignis feiert, steht zuweilen vor der Frage, ob er die Feier zuhause oder auswärts ausrichten soll. Allgemeinverbindlich lässt sich diese Frage natürlich nicht beantworten. Steuerlich hingegen wird die Feier in den eigenen vier Wänden oder im Garten günstiger sein. Und zwar dann, wenn Servicepersonal beauftragt wird. Meines Erachtens spricht nichts dagegen, die entsprechenden Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend zu machen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...

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