Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der BEV zugestimmt, allerdings nur „mit Maßgaben“. Jetzt muss sich das Bundeskabinett erneut mit der BEV befassen und entscheiden, ob sie die Änderungsvorschläge übernimmt. Hintergrund Das Bundeskabinett hat am 9.10.2024 final die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsverordnung – BEV) beschlossen, die nach Zustimmung des Bundesrates das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, BGBl 2024 I Nr. 323 v. 29.10.2024) ergänzen soll, das im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft tritt. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, umfasst 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich...
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Eine Änderung im Urhebergesetz sah vor, dass Urheber auch über ihre erstmaligen Honorare auch weiterhin angemessen und erfolgsabhängig an ihren Werken beteiligt werden sollen. Hiernach wurde dem Urheber durch § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG ermöglicht, den Dritten – dem Fernsehsender – entsprechend auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund dieser Änderung im Urhebergesetz schlossen im Jahr 2014 diverse Berufsverbände mit den Fernsehsendern eine Vereinbarung über gemeinsame Vergütungsregeln für fiktionale Programme ab, also den Filmen, die Sie beispielsweise um 20:15 Uhr bei ARD und ZDF sehen können. Diese sollten u.a. die gesetzlich geforderte, angemessene und erfolgsabhängige Beteiligung der Autoren...
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und dem JStG 2024 zugestimmt, das zur Entlastung der Steuerbürger führt; ungeklärt ist aber weiterhin, ob auch für 2025 und 2026 Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (StFeG) erfolgen. Hintergrund Den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend müssen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag jährlich entsprechend angepasst werden. Der Ausgleich der kalten Progression ist sicherzustellen, damit die Inflation insbesondere auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht die Lohnzuwächse auffrisst und ihnen netto ein angemessener Teil des Lohns verbleibt. Für das laufende Jahr soll das steuerliche Existenzminimum durch ein auf den 1.1.2024 rückwirkendes Steuergesetz (BT-Drs. 20/12783),...
Das BVerfG verkündet am 28.11.2024 seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der sog. Gewinnabschöpfung nach dem Strompreisbremsengesetz – StromPBG (BVerfG – 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23. Worum geht es und was bedeutet das? Rechtlicher Hintergrund und Gegenstand des Verfahrens Die Strompreisbremse war vom Bundestag im Dezember 2022 beschlossen worden (BGBl 2022 S. 2512, nachdem im Laufe des Jahres 2022 der Strompreis massiv angestiegen war. Hauptgrund hierfür war die gezielte Verknappung der Gaslieferungen durch Russland im Zuge des Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die von den Beschwerdeführern unmittelbar angegriffenen Vorschriften (§§ 13 – 18; 29 StromPBG) regeln unter anderem, dass Betreiber von...
Der Datenschutz ist ein hohes Gut. Bürgerinnen und Bürger sollen sicher sein, dass mit ihren personenbezogenen Daten sensibel umgegangen wird. Zwar gab es das Thema „Datenschutz“ selbstverständlich auch schon vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018, doch seitdem haben die Diskussionen darüber, was erlaubt ist und was nicht, besonders Fahrt aufgenommen. Auch die Behörden müssen die DSGVO beachten, wobei ihnen allerdings einzelgesetzlich weitreichende Rechte eingeräumt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden ist in § 29b AO geregelt. Danach gilt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe oder...
Mit dem Blog-Beitrag „Prozesskosten um nachehelichen Unterhalt doch nicht abziehbar“ hatte ich das BFH-Urteil vom 18.10.2023 (X R 7/20) vorgestellt. Die obersten Steuerrichter hatten entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts auch dann nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Unterhaltsempfänger seine Zustimmung zum so genannten Realsplittung erteilt hat, die Zahlungen also nach § 22 Nr. 1 a EStG versteuert. Der BFH hatte über die Klage aber nicht abschließend entschieden, sondern die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Denn das FG habe keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob die streitbetroffenen Prozesskosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden...
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