Die Regierungskoalition hat sich am 23.4.2020 auf weitere milliardenschwere Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verständigt. Ein Kernpunkt: Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden, um vor allem für Geringverdiener Einkommensverluste auszugleichen und soziale Härten zu verhindern. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Hintergrund: Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) ist ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden. Seit 1.3.2020 gibt es als Folge der Corona-Pandemie ein „erleichtertes Kurzarbeitergeld“ nach dem Gesetz zur Erleichterung der Kurzarbeit (BGBl I 2020, S. 493). Danach ist Kurzarbeitergeld...
Recht
- All Posts
- Recht
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird – wenn der Anspruch schon vor dem 31.12.2019 bestand – von 12 auf 21 Monate bis längstens 31.12.2020 verlängert. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.4.2020 beschlossen (BGBl 2020 I S. 801). Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die...
Von den Folgen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen haben nach einer BMF-Mitteilung vom 23.4.2020 bei Verlusten in 2020 ab sofort die Möglichkeit, durch einen pauschalierten Verlustrücktrag eine Erstattung der in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen zu beantragen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen. Hintergrund Ich hatte vor kurzem berichtet: Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder milliardenschwere finanzielle Rettungsschirme in Form von (Sofort-)Krediten, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen auf den Weg gebracht. Ferner wurden umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen, insbesondere Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung...
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen könnten nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durch das Vorziehen von Steuererstattungen erheblich entlastet werden – durch einen vorgezogenen Verlustrücktrag. Hintergrund Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder neben finanziellen Hilfen in Form von (Sofort-)Krediten von KfW und LfA, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen. Hierzu zählen – wie ich berichtet habe – Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung von Corona-bedingten Ausgaben für gesellschaftliches Engagement auf dem Gemeinnützigkeitssektor. Über diese bisherigen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen...
Ich weiß nicht warum, aber es gibt zahlreiche Fälle, in denen sich Steuerpflichtige und Finanzämter „bis aufs Blut“ um das Recht auf Akteneinsicht streiten. Könnten Rechte Dritter verletzt sein, verstehe ich den Streit natürlich (Stichwort „Steuergeheimnis“). Auch verstehe ich es, wenn die Finanzverwaltung ihre Kalkulationsformeln im Zuge von Verprobungen bei Betriebsprüfungen nicht herausrücken möchte (obwohl ich es verstehe, heiße ich es nicht gut). Seltsam finde ich es aber, wenn man sich streitet, obwohl es eigentlich gar nichts zu verbergen gibt. Aber sei es drum. Jedenfalls hat das Niedersächsische FG soeben eine höchst interessante Entscheidung gefällt. Es geht um die Frage,...
Am 15.04.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die seit Mitte März 2020 geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie bis 03.05.2020 verlängert. Was ist in Bezug auf die beschlossenen Einschränkungen für die gewerbliche Wirtschaft vom Maßnahmenpaket zu halten? Hintergrund Mit den gemeinsamen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom März 2020 wurde das öffentliche Leben in Deutschland weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Diese Beschränkungen waren erforderlich, um vor der Corona-Virus-Infektion zu schützen und eine Überforderung des deutschen Gesundheitssystems zu vermeiden. Mit den Beschränkungen ist erreicht worden, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland deutlich abgenommen hat. Mit...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Dr. Carola Rinker 3. Juli 2026
Eingeschränktes Testat – und kurz darauf prüft die BaFin
-
Christian Herold 3. Juli 2026
Erbschaftsteuer und Familienheim: "Verstoß" gegen Sechs-Monats-Frist hinreichend begründen
-
Dr. Carola Rinker 2. Juli 2026
Wenn Schulden zu Eigenkapital werden
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. Juli 2026
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte in Elternzeit
-
Dr. Carola Rinker 30. Juni 2026
Der Aufsichtsrat als Frühwarnsystem – Wie unabhängig muss Kontrolle sein?
NEUESTE KOMMENTARE
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
12.06.2026 von Andreas Printz
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind