Mit Blog-Beitrag vom 4. November 2016 berichtete ich zur deutlichen Verschärfung der Sozialversicherungspflicht bei Fremd- und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Reutlingen (28.06.2016, S 8 R 1775/14) zeigt, unter welchen (aus Mehrheitsgesellschafter-Sicht nicht zwingend wünschenswerten) Bedingungen Sozialversicherungsfreiheit des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers noch erreicht werden kann. Ein Beitrag von: Jörg Steinheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht bei LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg Trainer im Arbeitsrecht Fachautor Lehrbeauftragter an der TH Nürnberg Georg Simon Ohm Warum blogge ich hier? Weil das deutsche Arbeitsrecht in all seinen Facetten wirklich ein Faszinosum darstellt, weil sich der Gesetzgeber fast täglich etwas neues Schönes für die armen Arbeitgeber ausdenkt (vgl. nur das MiLoG)...
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Die Schließung oder Verschmelzung von offenen Investmentfonds ist heutzutage leider keine Seltenheit. In der Regel sind derartige Vorgänge erst einmal mit Arbeit für die Anleger verbunden, da sie sich um eine Neuanlage des rückgezahlten Geldes kümmern oder aber – im Falle der Verschmelzung – entscheiden müssen, ob sie ihre Anteile im neuen Fonds aufgehen lassen oder von dem Rücknahmeangebot Gebrauch machen. In der Regel sind die Vorgänge aber auch mit Arbeit für den steuerlichen Berater verbunden, da die Mandanten von ihm wissen möchten, welche Konsequenzen Anteilsrückgabe bzw. Verschmelzung haben. Insbesondere wenn die Fondsanteile bereits vor dem 1. Januar 2009 erworben...
In meiner Heimatstadt Herten gibt es die Hermann-Schäfers-Stiftung. Der Namensgeber dieser Stiftung äußerte einmal den Ausspruch „Wenn niemand zuständig ist, dann bin ich zuständig“. Einen solchen Leitsatz scheinen die deutschen Gerichte durchaus auch vertragen zu können. Kürzlich musste ich mich mit der Frage beschäftigen, welches Gericht eigentlich zuständig ist, wenn ein Arbeitnehmer seine Lohnabrechnung, genauer gesagt seine „Lohnsteuerabrechnung“, bemängelt und sich mit seinem Arbeitgeber nicht einigen kann. Das heißt, wenn der Arbeitgeber nach dem Dafürhalten des Arbeitnehmers (und auch seines Steuerberaters) zu viel Lohnsteuer einbehalten hat und sich weigert, die Abrechnung zu korrigieren. Bei der Recherche bin ich auf folgende...
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die sog. Schönwetter- und die sog. Kopf-und-Seele-Rechtsprechung in 2015 ausdrücklich aufgegeben. Damit ist im Ergebnis eine deutliche Verschärfung der Sozialversicherungspflicht für Fremd- und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer eingetreten. In meiner Beratungspraxis musste ich bereits mehrfach feststellen, dass diese Tatsache noch wenig bekannt ist. Ein Beitrag von: Jörg Steinheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht bei LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg Trainer im Arbeitsrecht Fachautor Lehrbeauftragter an der TH Nürnberg Georg Simon Ohm Warum blogge ich hier? Weil das deutsche Arbeitsrecht in all seinen Facetten wirklich ein Faszinosum darstellt, weil sich der Gesetzgeber fast täglich etwas neues Schönes für die armen Arbeitgeber ausdenkt (vgl. nur das MiLoG)...
Online-Dienstleister und -Händler scheuen den Ausweis von Umsatzsteuer in ihren Rechnungen zuweilen wie der Teufel das Weihwasser, insbesondere wenn die Leistungen auch an Kunden mit Sitz im Ausland erbracht werden bzw. erbracht werden können. Zugegebenermaßen würde ich einem entsprechenden Mandanten angesichts der zum Teil unabsehbaren Folgen bei einer Lieferung/Dienstleistung an einen Kunden mit Sitz im Ausland – sofern möglich – auch von einem Ausweis der Umsatzsteuer abraten. Aber das darf nicht zu skurrilen Ergebnissen führen, wie ich sie kürzlich bei der Buchung einer Unterkunft über ein namhaftes Online-Reisebüro erleben musste. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher...
Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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