Ehegatten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Partners beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Im Jahre 2021 ist ein monatliches Einkommen von über 470 EUR insoweit schädlich. Kürzlich hat das LSG Baden-Württemberg entschieden, dass Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung als Einkommen zu werten sind und folglich die Beitragsfreiheit über die Familienversicherung entfällt, wenn die Grenze von 470 EUR pro Monat überschritten wird (Urteil vom 16.10.2020, L 4 KR 3586/19). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
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Am 24.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren überwiesen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das wäre ein willkommener Fortschritt! Worum geht es? Personen- und Kapitalgesellschaften werden aktuell in Deutschland unterschiedlich besteuert. Kapitalgesellschaften zahlen nach dem KStG Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Personengesellschaften werden hingegen – wie andere Steuerzahler auch – nach dem EStG zur Einkommensteuer veranlagt, zahlen also in der Spitze bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Für...
Wissen und Geschäftsgeheimnisse können eine Unternehmung auf verschiedene Weise verlassen. Dabei kann es um mangelnde Dokumentation gehen, wenn Mitarbeiter mit Spezial Know-how das Beschäftigungsverhältnis beenden oder wenn aufgrund von Cyberattacken E-Mails abgefangen oder mitgelesen werden. Darüber hinaus ist der Faktor Mensch entscheidend. Oft kommt es zu einem unvorsichtigen Handeln der Mitarbeiter, auch im Rahmen der sozialen Netzwerke (unbedachte Kommentare auf Facebook). Juristische Personen und Gesellschaften bzw. Unternehmen müssen die Möglichkeit haben zu verhindern, dass Informationen, die rechtmäßig unter ihrer Kontrolle stehen, ohne ihre Zustimmung auf eine Weise, die den anständigen Gepflogenheiten des Gewerbes und des Handels zuwiderläuft, Dritten offenbart, von...
Am 31.03.2021 läuft die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II aus. Was Antragsteller jetzt beachten müssen. Hintergrund Die Überbrückungshilfe II wird im Rahmen der Corona-Finanzhilfen für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 gezahlt. Für Antragsberechtigte werden bei entsprechendem Umsatzeinbruch Fixkosten anteilig erstattet. Andere Corona-Finanzhilfen werden angerechnet, eine Doppelzahlung für denselben Zeitraum aus „unterschiedlichen Corona-Töpfen“ gibt es nicht. Die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfe II läuft am 31.03.2021 ab. Was sollte jetzt unbedingt beachtet werden? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich...
Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/-innen der Länder (MPK) vom 22.3.2021 werden vorerst keine bundesweit verpflichtenden Corona-Tests in Unternehmen eingeführt. Allerdings besteht die Regierung auf die Umsetzung der Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Durchführung von Schnelltests und will dies nachhalten. Kommen Unternehmen dem nicht in ausreichendem Maße nach, droht Anfang April die Einführung einer gesetzlichen Testpflicht für Unternehmen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in...
Über Ostern sollte) das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben nach den MPK-Beschlüssen vom 22.3.2021 weitgehend heruntergefahren werden. Vor allem der Umgang mit Gründonnerstag (1.4.2021) und Ostersamstag (3.4.2021) als „Ruhetag“ hat Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. Heute hat die MPK-Runde nachgebessert – eine Bewertung. Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als „Ruhetage“ Weder Gründonnerstag noch Ostersamstag sind bislang „gesetzlicher Feiertag“. Gesetzliche Feiertage werden durch die Länderparlamente geregelt. Gründonnerstag und Karsamstag sollen nach Ziff. 4 des MPK-Beschlusses vom 22.3.2021 im Rahmen einer „erweiterten Ruhezeit“ zu Ostern einmalig als „Ruhetage“ definiert werden. Ob damit nur eine Erweiterung der Kontaktbeschränkungen gemeint ist oder ob diese Tage als...
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