Bereits mehrfach habe ich an dieser Stelle über das steuerliche Chaos zum Thema „Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes an Arbeitnehmer“ berichtet. Nun hat das BMF dankenswerterweise – endlich – zu den umsatzsteuerlichen Folgen Stellung genommen, auch wenn die Auffassung des BMF wenig überraschend ist (BMF-Schreiben vom 7.2.2022, III C 2 – S 7300/19/10004 :001). Kurz gesagt: Die einkommen- und lohnsteuerlichen Vergünstigungen finden im Umsatzsteuerrecht keine Anwendung. Üblicherweise wird die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich nach der Ein-Prozent-Methode berechnet. In dem maßgebenden BMF-Schreiben verzweifele ich aber an einem Satz und hoffe auf Ihre Mithilfe. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Das Thema Doppelbesteuerung der Renten wurde schon mehrfach aufgegriffen und diskutiert. Ich möchte in dieser kleinen Serie auf einige neue Implikationen der BFH-Urteile vom 19.05.2021 aufmerksam machen. Der BFH hat entschieden, dass für die Vergleichsrechnung zur Feststellung einer etwaigen Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung die Beiträge in der Erwerbsphase zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung im Rahmen der Höchstbeträge gleichrangig aufzuteilen sind (BFH vom 19.05.2021, X R 20/19 und X R 33/19). Zur Begründung verweist er auf einen Beschluss des BVerfG vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06), in dem das BVerfG eine gleichrangige Aufteilung als diejenige mit der höchsten Plausibilität angenommen...
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Buchwert den Gewinn. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA. So lautete das – wenig überraschende – Urteil des BFH vom 16.6.2020 (VIII R 9/18). Doch die Sache ist damit noch nicht erledigt, denn nunmehr liegt die Verfassungsbeschwerde...
Aus Verwaltungsregelung wird gesetzliche Pauschale Menschen mit Behinderungen werden steuerlich durch die Gewährung eines Pauschbetrags aus § 33b EStG entlastet. Mit dem Pauschbetrag werden aber nur die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei der gewöhnlichen Lebensführung abgegolten. Darüber hinaus können alle weiteren behinderungsbedingten Aufwendungen steuerlich zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG berücksichtigt werden. Dies betrifft neben Krankheitskosten vor allem erhöhte Fahrtkosten, die behinderungsbedingt entstehen. Zur Höhe und zum Nachweis der behinderungsbedingten Fahrtkosten hatte sich über die Jahre eine typisierende Betrachtung in der Rechtsprechung ausgebildet, die auch von der Finanzverwaltung angewandt wurde (vgl. H 33.1-33.4 „Fahrtkosten behinderter...
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, die betroffene Bürgerinnen und Bürger und Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Meisterung der Krise unterstützen soll (für einen Überblick s. Teil I). Nachfolgend sollen die im letzten Beitrag vorgestellten Maßnahmen kritisch eingeordnet werden. Verlustverrechnung Die Ausdehnung der Verlustverrechnung kann als die prägende Maßnahme des Gesetzentwurfs tituliert werden. Dabei spielt vor allem die dauerhafte Ausdehnung des Rücktragszeitraumes um ein weiteres Jahr eine wichtige Rolle. Sie kann wesentliches Element sein, um die von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Kritisch zu sehen ist weiterhin, dass die...
Das BMF will mit dem Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ u.a. den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen (§ 233a AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) in § 238 AO senken. Wie ist das Vorhaben zu bewerten? Hintergrund Über die Höhe der Finanzamtszinsen von 0,5 Prozent/Monat, also 6 Prozent/Jahr wurde seit Jahren in der Politik und vor den Gerichten gestritten – ich habe berichtet. Das BVerfG (v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14; 1 BvR 2422/17, BGBl 2021 I S. 4303) hat die Vollverzinsung nach § 233a AO dem Grunde nach zwar als verfassungsgemäß...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 21. April 2026
Aufreger des Monats April: Einspruch über beA und beSt unzulässig
-
Christian Herold 20. April 2026
Rückwirkung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zulässig – mutloses Urteil des BFH
-
Christian Herold 20. April 2026
Unterlassene Eintragungen in der Anlage KAP zu Kapitalverlusten – vielleicht ist der BFH milde
-
Dr. Carola Rinker 20. April 2026
Wenn Druck zu falschen Zahlen führt
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 17. April 2026
Update: Gesetz zum „Tankrabatt“ im Bundestag kontrovers diskutiert
NEUESTE KOMMENTARE
19.03.2026 von Christian Herold
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15-Prozent-Grenze gilt nur für Aufwendungen „nach“ Erwerb
19.03.2026 von Christian Herold
Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
03.04.2026 von Rolfgerhard Puhlmann
Diskussion um eine Übergewinn-Steuer: Der richtige Weg oder kontraproduktiv?