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Steuern

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30. März 2021

Die Finanzämter in Deutschland haben in den vergangenen zwei Jahren mehr Erstattungszinsen (§ 233a AO) an Steuerpflichtige gezahlt, als sie an Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) eingenommen haben, teilt die Bundesregierung mit. Droht den Steuerbürgern, die Erstattungszinsen bezogen haben, jetzt eine Rückzahlung? Warum hält die Bundesregierung eigentlich an der Vollverzinsung fest? Die Bundesregierung verteidigt mit Zehen und Klauen den derzeitigen Zinssatz von 6 Prozent p.a. (§ 238 AO): „Die Vollverzinsung bezweckt einen Ausgleich eines angenommenen Liquiditätsvorteils, um Belastungsgleichheit herzustellen. Dies wird durch einen Zinssatz in pauschalierter Höhe, der gleichermaßen für Nachzahlungs- als auch für Erstattungszinsen gilt, erreicht und dient damit der...

29. März 2021

Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber weitere steuerliche Maßnahmen realisiert, um die gebeutelte Wirtschaft einerseits sowie die privaten Haushalte andererseits von den Krisenfolgen zu entlasten. Fraglich ist, ob diese Hilfestellungen ausreichen werden und ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz zeitnah erforderlich wird. Hintergrund Am 10.03.2021 wurde das Drittes Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl 2021 I S. 330) veröffentlicht. Das Gesetz setzt jene Maßnahmen um, welche im Koalitionsausschuss des Bundes (am 03.02.2021) beschlossenen worden waren. Sie zielen darauf ab, die Binnennachfrage zu stärken und die wirtschaftliche Erholung der Wirtschaft zu fördern. Von besonderer Bedeutung sind dabei: Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für...

26. März 2021

Es waren einmal einige böse Bankberater, die mit Immobilienverkäufern gemeinsame Sache gemacht und unerfahrenen Anlegern so genannte Schrottimmobilien angedreht und gleich die Finanzierung übernommen haben. Doch die Jahre vergingen, einige Anleger stellten sich den Banken entgegen und fanden mutige Richter, die dem Treiben ein Ende gesetzt haben (na ja, zumindest haben sie schlimmste Auswüchse beendet). Doch das Märchen war damit noch nicht zu Ende. Denn nicht nur die bösen Buben wollten ans Geld der Anleger, sondern auch die Steuereintreiber. Im Rahmen eines Vergleichs „erlassene“ Schuldzinsen seien doch Einnahmen, von denen ein beträchtlicher Teil ins Steuersäckel gehöre. Doch wieder waren es...

26. März 2021

Bund und Länder haben sich am 18.3.2021 auf Eckdaten eines 1,5 Mrd. schweren Corona-Härtefallfonds geeinigt, den Bund und Länder je zur Hälfte finanzieren. Wem nützt das? Hintergrund Überbrückungshilfeprogramme, November- und Dezemberhilfen oder Neustarthilfe: Die vom Bund zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen aufgelegten finanziellen Hilfsprogramme sind nicht nur bürokratisch und mit schlechten Softwarelösungen unterlegt, so dass die Finanzhilfen häufig verspätet bei den Adressaten ankommen. Vor allem sind die Programme häufig an (zu strenge) Zugangskriterien geknüpft, die viele Unternehmen oder Soloselbständigen nicht erfüllen können: Sie fallen durchs Förderraster! Dies gilt für Mischbetriebe zum Beispiel ebenso wie Gründer, die ihr Start-up leider einen...

26. März 2021

Die anhaltende Krisensituation lässt die Rufe der Fragenden, wer für die entsprechenden Kosten des Staats aufkommen soll, lauter und lauter werden. An Fahrt gewinnt dabei der Vorschlag nach einem sog. Corona-Soli, der etwa in Form einer Übergewinnsteuer erhoben werden könnte. Wie geeignet ist eine solche Gewinnabschöpfung in der jetzigen Situation? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben...

25. März 2021

Das BMF hat jetzt eine Billigkeitsregelung erlassen, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungszinsen des Finanzamtes (§§ 233a; 238 AO) nicht steuerpflichtig sind. Was ist zu beachten? Hintergrund Der Zinssatz auf Steuerforderungen von 6% p.a. gilt ab dem 15. Kalendermonat nach Ende des VZ sowohl für Erstattungs- wie für Nachzahlungszinsen (§ 233 a AO). Ob diese Zinssatzhöhe noch den Marktverhältnissen entspricht und deshalb verfassungsgemäß ist, will das BVerfG in diesem Jahr entscheiden (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Das Volumen der Erstattungszinsen war in den letzten Jahren größer als das der Nachzahlungszinsen, hat die Bundesregierung vor Kurzem mitgeteilt (BT-Drs. 19/26930)....

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