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10. Februar 2022

Mit einem neuen BMF-Schreiben hat die Verwaltung die seit 2019 gültige Neuerung bei der Umsatzbesteuerung von digitalen Medien ins Auge gefasst und Stellung bezogen. Während in Teil I dieses Beitrags die Inhalte des Schreibens erläutert wurden, sollen im nachfolgenden Teil II die kritischen Aspekte näher aufgezeigt werden. Hintergrund Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde in das UStG ein neuer § 12 Abs. 14 eingefügt. Durch ihn wurde die (längst überfällige) gebotene Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Medien hergestellt. Seit dem Ende des Jahres 2019 sind daher auch digitale Medien dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen. Gleichzeitig haben sich mit der Einführung des...

9. Februar 2022

Wenn Sie bei Google die Begriffe „THG-Quote Geld verdienen“ eingeben, werden Ihnen in der Trefferliste mehrere Unternehmen und Institutionen angezeigt, die Sie darüber aufklären, wie Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug pro Jahr einige hundert Euro zusätzlich verdienen können. Sie können nämlich die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an bzw. über ein Unternehmen verkaufen und erhalten hierfür eine Prämie. Der Zuschuss soll derzeit bis zu circa 350 Euro jährlich betragen. Ich erlaube mir, Sie der Einfachheit halber auf die Seite der Verbraucherzentrale hinzuweisen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/emobilitaet/thgquote-so-koennen-sie-mit-einem-reinen-eauto-geld-verdienen-68695). Wie immer in solchen Fällen stellt sich natürlich die Frage, ob – und wenn ja – in welcher Höhe...

7. Februar 2022

Zuletzt hatte der BFH mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. Unter anderem genügt die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (BFH-Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16), NWB LAAAH-39358). Und zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ sind (BFH-Urteil vom 10.7.2019, XI R 28/18). Wie immer in solchen Fällen behagt es der Finanzverwaltung überhaupt nicht,...

4. Februar 2022

Mit einem BMF-Schreiben hat das Ministerium zu den seit Ende 2019 geltenden Regelungen der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf digitale Medien Stellung bezogen und Abgrenzungsschwierigkeiten erläutert (BMF v. 17.12.2021 – III C 2 – S 7225/19/10001 :005). Sind nunmehr alle (Un-)Klarheiten beseitigt? Hintergrund Es ist gar nicht so lange her, dass gedruckte Bücher und E-Books einer unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Einordnung als gedruckte Medien unterlagen. Erst mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG in das Gesetz eingefügt und geregelt, dass eine Überlassung von Büchern und ähnlichem in elektronischer Form dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Zuvor galt, dass derartige...

1. Februar 2022

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 am 31.12. 2021 endet, vor dem 07.03.2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Hintergrund Kapitalgesellschaften sollen insbesondere durch eine Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse dem Gläubigerschutz nachkommen. So haben die vertretungsberechtigten Organe in deutscher Sprache gem. § 325 HGB den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht, die Erklärungen nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie...

31. Januar 2022

Viele Menschen leiden unter einem Burnout, sie fühlen sich im wahrsten Sinne des Wortes ausgebrannt. Wie es leider häufig bei psychischen Krankheiten ist, kämpfen die Betroffenen nicht nur mit dem Leiden an sich, sondern treffen in vielerlei Hinsicht auf Unverständnis im Bekanntenkreis, beim Arbeitgeber, bei Behörden, bei Versicherungsträgern und auch vor Gericht. Gerade die Finanzgerichtsbarkeit bildet hier ein schlechtes Beispiel, etwa der BFH-Beschluss vom 9.11.2015 (VI R 36/13). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit...

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