Im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen müssen zwei Fristen unterschieden werden: die Abgabefrist und die Festsetzungsfrist. Während zur Einhaltung der erstgenannten Frist eine Abgabe der Steuererklärung am letzten Tag zulässig ist, kann dies in Bezug auf die Festsetzungsverjährung ins Auge gehen. Zumindest, wenn eine Erstattung erwartet wird. Doch der Reihe nach. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus...
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Kürzlich sind die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr 2022 bekanntgegeben worden. Und dabei gibt es eine Überraschung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) wird nämlich sinken. Ich weiß nicht, ob es dies schon einmal gab, aber jedenfalls ergibt sich durch die gesunkene Grenze mitunter eine kleine Steuerfalle: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus...
Mit BMF-Schreiben v. 19.3.2020 wurden zur Vermeidung unbilliger Härten auch Steuerstundungsanträge zugelassen. Diese vereinfachte Steuerstundung wird jetzt bis Ende Januar 2022 verlängert. Die Stundungen können dann bis Ende März 2022 erfolgen (BMF v. 7.12. 2021/Details s. NWB Online-Nachricht). Was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen? Wie auch schon bisher können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich Betroffene bis zum 31.1.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31.1.2022 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen werden längstens bis zum 31.3.2022 gewährt. Gleiches gilt auch für bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzämter. Bis zum 30.6.2022 können die betroffenen Unternehmen...
Bereits mit Schreiben v. 15.06.2021 hatte die Finanzverwaltung umsatzsteuerliche Erleichterungen für Leistungen ausgesprochen, die mit der Eindämmung der Corona-Pandemie im Zusammenhang stehen. Nunmehr wurden die entsprechenden Billigkeitsregelungen erneut verlängert (für Details s. NWB Online-Nachricht: Umsatzsteuer | Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG in der Corona-Pandemie). BMF-Schreiben v. 15.06.2021 Viele steuerliche Maßnahmen wurden seitens der Finanzverwaltung bereits frühzeitig ergriffen, um betroffene Unternehmen bei ihren Corona-bedingten Einbußen zu unterstützen. Aber auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, welche sich bei der Corona-Bekämpfung einsetzten, wurden berücksichtigt. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit...
Vor ein paar Tagen berichtete die Presse, dass die 16 weltgrößten Autokonzerne trotz Chipmangel und Pandemie-Folgen (mal wieder) mehr verdient haben als je zuvor. Das Interesse an Automobilen ist weiterhin groß, zählt es doch zu den üblichen Statussymbolen in vielen Gesellschaften. Auch in der Berufspraxis haben wir viel mit dem Kraftfahrzeug zu tun – allem voran natürlich der beliebte Firmenwagen. Begünstigt durch den politisch forcierten Wandel zur Elektromobilität hat sich in der Vergangenheit ein „Steuersparmodell“ etabliert, dass so vom Gesetzgeber wohl nicht vorgesehen war und nun wohl von der neuen Regierung gestoppt werden soll. Worum geht es? Die private Nutzung...
Fortschritt nur in Trippelschritten? Jetzt kommt es auf den Finanzminister an. Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Eine Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht. Mit dem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 ist klar: Die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags wird nicht die von vielen erhoffte und von Wirtschaftsvertretern vehement geforderte Unternehmensteuerreform bringen. Der Körperschaftsteuersatz bleibt so hoch, wie er ist. Zwar enthält der Vertrag der drei Ampelparteien durchaus Bekenntnisse zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Dem in den vergangenen Jahren im internationalen Vergleich...
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