Das BMF hat mit Schreiben vom 17.09.2021 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Vollverzinsung reagiert und neue Vorgaben zur Anwendung von § 233a i.V.m. § 238 AO getroffen. Hintergrund Das BVerfG (v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14; 1 BvR 2422/17) hat die Verfassungswidrigkeit der bestehenden Regelungen zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen (Vollverzinsung, § 233 a AO) ab dem Verzinsungszeitraum 2014 festgestellt. Das BMF-Schreiben vom 17.9.2021 (IV A 3 – S 0338/19/10004:005) enthält Anweisungen an die Finanzbehörden der Länder hinsichtlich der Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019, bis der Gesetzgeber bis spätestens 31.7.2022 rückwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung erlassen hat. Praktische Auswirkungen auf...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Die Führung eines Fahrtenbuchs ist – von ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – die einzige Möglichkeit, um bei dienstlichen oder betrieblichen Kfz der Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung zu entgehen. Doch ein Fahrtenbuch macht viel Arbeit und so ist es nicht verwunderlich, dass manch Steuerzahler versucht, diese Arbeit ein Stück weit zu reduzieren. Zudem können natürlich Fehler passieren. Und diese sind nach der Auffassung zahlreicher Finanzbeamter nicht zu tolerieren. Selbst geringste Ungenauigkeiten gehören bestraft. Dabei hat der BFH bereits mit Urteil vom 10.4.2008 (VI R 38/06) entschieden, dass kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung...
Am 13. August 2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2021, S. 3338). Das Gesetz enthält umfassende Ansätze für eine Modernisierung wesentlicher Themenbereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts. Welche sind dies und was wird dadurch vereinfacht? Hintergrund Bereits am 31.07.2019 ist die sog. Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Durch sie sollen digitale Lösungen für Gesellschaften vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Richtlinie ist es, verschiedenste Digitalisierungsangebote bereit zu halten, die für einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt und Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaften erforderlich sind. Gewährleistet werden soll nicht nur eine einfachere, schnellere und effizientere...
Das BMF hat Anfang Juni eine Vereinfachung für Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW sowie für Betreiber kleinerer Blockheizkraftwerke erlassen: Für solche Anlagen ist auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Vereinfachungsregelung können Betroffene dem BMF-Schreiben vom 2.6.2021 (IV C 6 – S 2240/19/10006 :006) sowie dem Aufsatz Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern von Gragert/ Wißborn in NWB Nr. 30 vom 30.07.2021 (Seite 2182) entnehmen (für Abonnenten kostenfrei). Mich treibt momentan in diesem Zusammenhang die Frage um, was...
Neben dem viel in der Literatur diskutierten Körperschaftsteuer-Optionsmodell wurde im Rahmen des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes (KöMoG) auch die sog. „Einlagelösung“ verabschiedet. Dadurch findet eine Abkehr von dem bisherigen System der Ausgleichspostenmethode, die erst mit dem JStG 2008 gesetzlich kodifiziert wurde, statt. Die Neuregelung gilt erstmals für die Minder- und Mehrabführungen, die nach Ablauf des 31. Dezember 2021 erfolgen. Für diesen Zeitpunkt ist auf das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft abzustellen. Die meisten Unternehmen dürften damit in der Regel ab 2022 mit der Neuregelung und den Auswirkungen und Details konfrontiert sein – bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2021/2022 ebenfalls in 2022 (nicht in 2023). Gleichwohl sollte bereits...
Die Abnahme von Corona-Schnelltests ist derzeit noch umsatzsteuerfrei. Doch ändert sich dies, wenn die so genannten kostenlosen Bürgertests ab dem 11.10.2021 entfallen und die Tests – weitestgehend – kostenpflichtig werden? Die derzeitige Umsatzsteuerfreiheit ergibt sich aus Tz. XI. 21. der FAQ „Corona“ (Steuern) mit Stand 15. September 2021: Corona-Schnelltests, die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nr. 14 des UStG umsatzsteuerfrei. Darüber hinaus ist die Erbringung der Corona-Schnelltests aus Billigkeitsgründen ebenfalls nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, wenn diese von nach § 6 Abs. 1...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 7. Juli 2026
Längere Befristung von Arbeitsverhältnissen – Wirksame Arbeitsmarktflexibilisierung oder Beschneidung von Arbeitnehmerrechten?
-
Christian Herold 7. Juli 2026
Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf künftigen Zugewinnausgleich -– droht eine Steuerfalle?
-
Christian Herold 6. Juli 2026
Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Tanzunterricht
-
Dr. Carola Rinker 6. Juli 2026
Prüfer unter Beobachtung: Warum die APAS zunehmend sichtbar wird
-
Dr. Carola Rinker 3. Juli 2026
Eingeschränktes Testat – und kurz darauf prüft die BaFin
NEUESTE KOMMENTARE
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
03.07.2026 von Zwierlein Gerhard, Steuerberater Dipl.Finw (FH)
Steuerklassen III/V: Bei Nichtabgabe der Steuererklärung darf das Finanzamt weit zurückgehen