Mit dem KöMoG wird u. a. das sog. Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt. Damit wird Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften sowie ihren Gesellschaftern die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden. Die Wirkungen der Option gelten grundsätzlich für alle Regelungen im KStG, EStG, UmwStG, InvStG, AStG oder ZerlG. Bis dahin war alles soweit in Ordnung – nicht perfekt, aber auch nicht völlig unbrauchbar. Nun ging das Gesetzesvorhaben jedoch in den Finanzausschuss und mündete dort in eine Beschlussempfehlung. Es wurden ein paar Sätze neu eingefügt, die das Optionsmodell wieder ein Stück unattraktiver machen. Es geht um...
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In den letzten Monaten hat der BFH mehrfach zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte geurteilt, nun auch bei einem Gerichtsvollzieher. Ich möchte Ihnen das Urteil kurz vorstellen und vorweg sagen, dass ich die Entscheidung in der Sache zwar einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber angesichts der Argumentation ein gewisses Unbehagen beschleicht, denn der BFH schafft es, aus zwei Tätigkeitsstätten eine zu machen und folglich den Abzug von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen zu verweigern (Urteil vom 16.12.2020, VI R 35/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...
Wie heißt es so schön: „Wer schreibt, der bleibt.“ Und so sind viele Steuerpflichtige immer noch hartnäckig und wollen ihre Steuererklärung – gerne auch samt Gewinnermittlung – am liebsten auf Papier abgeben. Die Urteile zu dem Thema – insbesondere zur Auslegung der Härtefallregelung – sind zahlreich. Und tatsächlich scheinen die Gerichte – von Ausnahmen abgesehen – in jüngster Zeit wieder mehr in Richtung „Zulässigkeit von Papier“ zu tendieren. Bemerkenswert ist meines Erachtens das Urteil des BFH vom 28.10.2020 (X R 36/19), da es a) für die betroffenen Steuerpflichtigen positiv ist, b) enorm viele Fälle betrifft und c) eine äußerst interessante...
Das neue Grunderwerbsteuergesetz, welches nach langen und ausführlichen Debatten reformiert worden ist, wird zum 01.07.2021 in Kraft treten und umfangreiche Verschärfungen mit sich bringen. Im nachfolgenden Teil II (wird eine Einordnung der Änderungen vorgenommen und Handlungstipps für die Praxis gegeben (ausführliche Darstellung der Reformvorschriften finden Sie in Teil 1). Hintergrund Bereits seit langem wird über die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes diskutiert, da die – in der Öffentlichkeit stark kritisierten – Share Deals steuerlich nicht in angemessener Weise erfasst sind. Zuletzt hatte dazu das Gesetzgebungsverfahren sehr umfangreich an Fahrt gewonnen und konnte zu einem Ende geführt werden. Denn bereits Mitte des Jahres...
Bei der Verschmelzung einer gewinnträchtigen mit einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft wird regelmäßig darauf geachtet, dass die Gewinngesellschaft auf die Verlustgesellschaft verschmolzen wird – und nicht umgekehrt. Nur so bleiben die Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft erhalten und können weiter genutzt werden, auch wenn es nach außen hin vielleicht nicht immer schön wirkt, wenn die eigentlich marode Gesellschaft weiter existiert und die solide Gesellschaft vom Markt verschwindet. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...
Bereits früher hatte ich mich in einem Blog zur Rückstellungsbildung für Prüfungskosten mit der Frage befasst, wie mit divergierenden Auffassungen von Bundesfinanzhof und Institut der Wirtschaftsprüfer zum Handelsbilanzrecht umzugehen ist. Das ist letztlich eine Frage danach, woher die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze kommen. Das IDW regelt die aus seiner Sicht vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu beachtenden Rechnungslegungsgrundsätze in einem Prüfungsstandard, dem IDW PS 201. Nach kontroverser Diskussion hat das IDW nun eine überarbeitete Fassung dieses Standards vorgelegt. Was lässt sich daraus für das Verhältnis von höchstrichterlicher Rechtsprechung und IDW-Auffassungen lesen? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National...
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