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6. November 2020

Zur Unterstützung der durch die Corona-Krise stark angeschlagenen Wirtschaft hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen. Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze: der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 7% auf 5% gesenkt. Die Befristung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Danach soll dann wieder der alte Regelsteuersatz (bzw. ermäßigte Steuersatz) gelten. Stets betonte die Bundesregierung, dass die Absenkung der Steuersätze lediglich für diesen Zeitraum gelten solle und eine...

6. November 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie üben viele Steuerpflichtige ihre berufliche Tätigkeit derzeit (erneut) im Homeoffice aus. Bereits während des ersten Corona-Lockdowns im März waren viele Steuerpflichtige – häufig zum ersten Mal in Ihrem beruflichen Leben – im Homeoffice tätig. Die Abzugsbeschränkungen für das „häusliche Arbeitszimmer“ sind dabei allerdings eng gefasst, weswegen bereits im Frühjahr eine Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ in diesem Blog diskutiert wurde (vgl. Hiller, NWB-Experten-Blog: Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ notwendig). Eine solche Pauschalregelung wäre sachlich gerechtfertigt und würde außerdem eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Finanzverwaltung bedeuten. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre...

5. November 2020

Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein (mittelbare Grundstücksschenkung), wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung ausgeführt, ist das Grundstück mit seinem Grundbesitzwert anzusetzen. Schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage ist somit der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den §§ 176 – 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert. Dieser Wert ist regelmäßig niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes, weshalb die mittelbare Grundstücksschenkung in der Vergangenheit eine nette...

4. November 2020

Es bleibt dabei: Aufwendungen für ein Erststudium sind seit VZ 2004 auch dann keine Werbungskosten, wenn wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient (BFH v. 16.6.2020 – VIII R 4/20; VIII R 49/11). Hintergrund Ein Studium geht ins Geld: Studiengebühren, Mietkosten oder Verpflegungsmehraufwand. Da stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang solche Aufwendungen steuerlich bei der Einkommensteuer geleitend gemacht werden können. Im Streitfall der Besprechungsentscheidung wollte die selbständige Klägerin die Aufwendungen für ihr Erststudium der Slawistik und Kunstpädagogik als vorweggenommene Betriebsausgaben i.H.v. rund 10.700 € geltend machen. Das beklagte FA berücksichtigte lediglich...

3. November 2020

Nach Angaben der Bundesregierung waren Ende Juni 2019 etwa 46.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die ihren Wohnsitz in Frankreich hatten. Sie müssen nun das in Deutschland erhaltene Kurzarbeitergeld in Frankreich versteuern. Kurzarbeitergeld Die Corona-Krise hat in zahlreichen Betrieben zu Kurzarbeit geführt. Neben dem Arbeitslosengeld, ist auch das Kurzarbeitergeld nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei. Für die Ermittlung der Höhe des KUG ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und für das Ist-Entgelt (tatsächlich im Kalendermonat erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) einen rechnerischer Leistungssatz zu ermitteln. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für...

3. November 2020

Die mit dem Jahressteuergesetz 2020 anvisierten Verschärfungen und Modifizierungen der Regelungen zur Marktplatzhaftung führen dazu, dass unter bestimmten Umständen ein Reihengeschäft zwischen dem Schnittstellenbetreiber, dem Online-Händler und dem Endkunden gesetzlich fingiert wird. Während in Teil 1 die Neuerungen ausführlich dargestellt wurden, geht Teil 2 nunmehr auf die daraus resultierenden Konsequenzen ein. Hintergrund Für die Betreiber elektronischer Marktplätze sowie die entsprechenden Online-Händler hält das Jahressteuergesetz umfassende Neuerungen bereit: In einem neuen § 3 Abs. 3a UStG-E wird für bestimmte Fälle eine sog. Leistungskommission fingiert, wodurch der Schnittstellenbetreiber so behandelt wird, als hätte er den Gegenstand für sein eigenes Unternehmen erworben und...

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