Zum 01.01.2021 wurde der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Solidaritätszuschlag laut Angaben des BMF in Teilen. Für eine konkrete Berechnung hat das BMF auf seiner Internetseite nunmehr einen sog. Soli-Rechner veröffentlicht. Hintergrund Wie mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 im Jahr 2019 bereits verkündet, wurde der Solidaritätszuschlag mit Wirkung zum 01.01.2021 teilweise abgeschafft. Seither erfolgt nur noch eine partielle Erhebung dieser Ergänzungsabgabe. Keine Erhebung erfolgt dann, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb von dieser Grenze setzt eine sog....
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Wer im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 Pflegeleistungen steuerlich geltend machen will, stößt in Zeile 5 der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ auf eine kleine, aber feine Unterscheidung gegenüber dem Vordruck des Vorjahres. Ab sofort wird nämlich nur noch nach den Kosten für eine „eigene“ Heimunterbringung gefragt. Zum Hintergrund: Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Steuermäßigung gemäß § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege im Haushalt entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt (BFH-Urteil vom 3.4.2019,...
In ihrem Beschlusspapier vom 19.01.2021 haben Bund und Länder eine beachtliche Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von digitalen Wirtschaftsgütern eingeplant. Hintergrund Die Passage im Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 ist knapp gehalten, ihre Auswirkung dürfte aber von großem Umfang sein: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell...
Auch wenn das Jahressteuergesetz 2020 unzählige Änderungen mit zum Teil enormer steuerlicher Auswirkung bereithält, so hat doch die neue Homeoffice-Pauschale das größte Echo erfahren. Immerhin war sie das Lieblingskind einiger Politiker, obwohl sich die Pauschale angesichts des Arbeitnehmer-Pauschbetrages und nur geringer weiterer Werbungskosten vielfach gar nicht auswirken wird. Jedenfalls können Arbeitnehmer, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG...
Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt. Der Gesetzesentwurf Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen....
Wie bereits in meinem Blog-Beitrag „Einkommensteuervordrucke 2020 oder vertraue niemals einer amtlichen Anleitung“ geschrieben, gibt es für den Veranlagungszeitraum 2020 erstmals die Anlage R-AUS. Sie ist von Steuerzahlern auszufüllen, die Renten aus dem Ausland beziehen, das heißt aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen oder ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Wer die Anlage R-AUS studiert und die amtliche Anleitung dabei hinzuzieht, kommt aber zumindest als steuerlich interessierter Leser kaum umhin, Kritik üben zu müssen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
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