NWB Experten-Blog

Steuern

  • All Posts
  • Steuern
21. Oktober 2020

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. So geregelt in § 17 Abs. 1 EStG. Besteuert werden im Rahmen dieser Regelung alle Beteiligungen, die sich im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befinden. Die Crux: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit...

20. Oktober 2020

Am 09.10.2020 hat der Bundesrat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 final Stellung genommen (Br.-Drucks. 503/20 (B)). Grundlage hierfür waren v.a. die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates. Eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, wie zunächst empfohlen, lehnte der Bundesrat allerdings nunmehr ab. Denn die Empfehlung des Bundesrat-Wirtschaftsausschusses, den Zeitraum für die Rücktragung von Verlusten (§ 10d Abs. 1 EStG) auf zwei Jahre auszudehnen und Verluste auch in das Geschäftsjahr 2018 zurücktragen zu können, fand keine Mehrheit. Verlustrücktrag: Anhebung der Grenzen im Rahmen des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d...

19. Oktober 2020

Die zweite Phase des Überbrückungshilfe-Programms umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020; der Start der Antragstellung soll in dieser 43. Kalenderwoche erfolgen, die Antragsbearbeitung lässt aber noch auf sich warten. Hintergrund Ich hatte berichtet: Die Überbrückungshilfe, mit der Bund und Länder kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgänge unterstützen, geht in die Verlängerung und wird deutlich verbessert. Die Überbrückungshilfe I, die die Fördermonate Juni bis einschließlich August 2020 umfasste, konnte letztmals bis 9.10.2020 über einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren beantragt werden; im Rahmen dieses Programmteils wurden bundesweit erst rund 1...

19. Oktober 2020

Die seit dem Jahre 2014 geltende Rechtslage zu Reisekosten und zur Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte sorgt immer wieder für Streitigkeiten. Äußerst umstritten sind nach wie vor einzelne Fälle rund um Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer. Mit zwei Urteilen aus dem Jahre 2019 (VI R 36/16 und VI R 6/17) hatte der BFH zwar versucht, für Klarheit zu sorgen, doch offenbar ist ihm dies nicht zur Gänze gelungen. Jedenfalls lässt ein Urteil des Niedersächsischen FG vom 28.5.2020 (1 K 382/16) aufhorchen, das viele Zeitarbeitnehmer betreffen dürfte. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...

19. Oktober 2020

Ist die Vermietung von Stellplätzen eine untrennbare Nebenleistung zur Wohnungsvermietung und damit umsatzsteuerfrei? Nein, wie das Thüringer Finanzgericht mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden hat (3 K 246/19). Der Streitfall Der Kläger errichtete einen Gebäudekomplex, deren Einheiten kurzfristigen Beherbergungszwecken dienen sollte. Dem entsprechend nahm er einen Vorsteuerabzug aus den Baukosten vor. Im Jahr 2014 erfolgte eine Nutzungsänderung. Entgegen der ersten Absicht wurden die Gebäude nun teilweise zu dauerhaften Wohnzwecken umsatzsteuerfrei vermietet. Aus diesem Grund berichtigte das Finanzamt den Vorsteuerabzug nach § 15a UStG anteilig für die Stellplätze der Dauermieter. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales...

16. Oktober 2020

Wer häufig Erbschaftsteuerfälle betreut, kann ein Lied davon singen, dass die Erbschaftsteuer-Finanzämter die Erklärungen oftmals sehr zeitnah anfordern und die Steuern festsetzen, obwohl Berater und Mandanten eigentlich noch einige Zeit für die Aufklärung von Sachverhalten oder die Beibringung von Unterlagen benötigen würden. Allein die Zusammenstellung aller Unterlagen für die ordnungsgemäße Bewertung von Immobilien benötigt Zeit, denn wer weiß bei einem etwas größeren Immobilienbestand schon genau, wie groß die jeweiligen Mietwohnungen oder Geschäftsräume exakt sind. Letztlich werden dann seitens des Finanzamts geschätzte Werte herangezogen, die mitunter viel zu hoch sind. Andererseits: Wer das eine oder andere Mal Immobiliengutachten hat erstellen lassen,...

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv